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Rechtlicher Überblick zum Rundfunkbeitrag
Letzte Aktualisierung am 2017-01-10 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Rundfunkbeitrag ist ein Reizthema
- Rundfunkbeitrag – wer muss zahlen?
- Wann endet die Beitragspflicht?
- Abmelden nur mit entsprechenden Nachweisen
- Befreiung und Ermäßigungen
- Rundfunkbeitrag als juristisches Streitthema
- Lieber zum Anwalt
Rundfunkbeitrag ist ein Reizthema
Das Thema Rundfunkbeitrag bringt das Blut vieler Bürger in Wallung. Seit dem 1. Januar 2013 wurde die Beitragserhebung auf ein völlig neues System umgestellt. Mussten bis zu diesem Datum nur Bürger einen Rundfunkbeitrag an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) bezahlen, die ein Empfangsgerät für Rundfunk und /oder Fernsehen besaßen, so muss jetzt jeder Wohnungsinhaber zahlen. Der ist verpflichtet, einen monatlichen Beitrag von derzeit 17,50 EUR an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (AZDBS ) zu leisten und zwar völlig unabhängig davon, ob er das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten wahrnimmt. Auch Medienverweigerer müssen demnach zahlen. Dass eine solche Beitragspolitik nicht unwidersprochen bleibt, ist einzusehen, denn sie stellt in den Augen vieler Bürger eine Bevormundung durch den Staat dar: Für eine Leistung Geld zahlen zu müssen, die man unter Umständen gar nicht wahrnehmen möchte, ist auch juristisch diskutabel. Dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender mit der Umstellung der Erhebungsgrundlage auch noch einen kräftigen Zusatzschluck aus der Beitragspulle genommen haben, befriedet die Situation nicht gerade.Rundfunkbeitrag – wer muss zahlen?
Entkommen kann man der Beitragspflicht kaum, es sei denn, man verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland: Ob Empfangsgerät oder nicht, jeder volljährige Inhaber einer Wohnung ist zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet. Dazu muss er sich ordnungsgemäß beim AZDBS anmelden, der früheren GEZ. Das kann bequem für beide Seiten auch über ein Online-Portal geschehen. Vorteil gegenüber der alten Regelung: Egal wie viele Menschen in einer Wohnung wohnen, nur einer muss zahlen. Das gilt auch für WGs, (Groß-)Familien und ähnliche gemeinsam wohnende Menschengruppen. Weiterer Unterschied: Während man nach der alten Regelung auch für Empfangsgeräte in Pkws extra zu zahlen hatte, sind bei der neuen Regelung jetzt die privat genutzten Pkw aller Bewohner eingeschlossen.Wann endet die Beitragspflicht?
Das Korsett ist eng geschnürt: Außer dem Dahinscheiden des Beitragspflichtigen gibt es nur eine Handvoll Gründe dafür, von der Beitragspflicht ausgenommen zu werden. Und selbst der Tod ist penibel nachzuweisen. Um die Zahlungspflicht zu beenden, müssen die Hinterbliebenen eine Sterbeurkunde beim AZDBS vorlegen. Weitere Gründe für ein Beitrags-Ende:- Zwei Betragszahler ziehen unter ein Dach, gründen einen Hausstand, teilen sich eine Wohnung usw.
- Man zieht ins Ausland und meldet seinen Wohnsitz in Deutschland ab.
- Man gibt eine Wohnung auf (z.B. auch eine Zweit- oder eine Ferienwohnung), für die Beitragspflicht bestand.