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Mähdrescher bringt die Ernte ein ©freepik - mko
Wichtiger Rechtsbereich Saatgut: Basis unserer Ernährung
Letzte Aktualisierung am 2015-11-26 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Derzeitige Rechtslage
- Gentechnisch verändertes Saatgut
- Korrekte Kennzeichnung und Zulassung neuer Pflanzensorten
Derzeitige Rechtslage
Es gibt in der Landwirtschaft derzeit verschiedene Richtlinien für unterschiedliche Saatgüter, also Gemüsesaat, Futterpflanzensaatgut, Öl- und Fasersaatgut usw. Generell gilt: Seit Juli 2012 ist es Europas Landwirte nur erlaubt, amtlich zugelassenes Saatgut zu verkaufen. Ausgenommen von der Regelung sind alte und seltene Saatgutsorten. Diese dürfen bislang unter Landwirte getauscht oder an Freizeitgärtner verkauft werden. Ein Entwurf der Europäischen Kommission zur Harmonisierung des europischen Saatgutmarkts wurde 2013 vom europäischen Parlament sehr deutlich abgelehnt. Allerdings wird es vermutlich nicht der letzte Vorstoß dieser Art gewesen sein, da hier massive Interessen großer Saatguthersteller vorhanden sind.Gentechnisch verändertes Saatgut
Jedoch belasten nicht nur solche Vereinheitlichungstendenzen die Produktion und das Handeln mit Saatgut: Vor allem auch die zentrale Frage, inwieweit das Saatgut künftig gentechnisch verändert sein darf (oder ob dies unwissentlich schon der Fall ist), wird in der Branche heiß diskutiert. Insbesondere fragen sich:- Landwirte, inwieweit sie unwissentlich Mitproduzent oder Weiterverkäufer von gentechnisch verändertem Saatgut werden könnten und sich dadurch ggf. strafbar machen?
- Kleingärtner, inwieweit auch sie hier durch Einkreuzungen und Verkauf von gentechnisch verändertem Saatgut und deren etwaiger Folgen für Mensch und Natur belangt werden können?
- Hobbygärtner und Verbraucher, wen sie beim unwissentlichen Verzehr von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus resultierenden Erkrankungen strafrechtlich verfolgen können?