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Informationen zum Schadensersatz
Letzte Aktualisierung am 2016-09-12 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Schadensersatz trifft den Verursacher
- Schadensersatz zum Ausgleich materieller oder immaterieller Schäden
- Schadensersatz – nicht immer Sache der Versicherung
Schadensersatz trifft den Verursacher
In der allgemeinen Meinung gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch ersetzen. Es mag in der Regel auch so sein, dass der Verursacher eines Schadens eine Kompensation an den Geschädigten leisten muss. Schadenersatz ist jedoch ein komplexes, juristisch weit reichendes Thema mit Feinheiten und Finessen. Grundsätzlich gibt es Schadenersatzansprüche:- die sich aus Verträgen ableiten lassen (z.B. aus einem Kaufvertrag). Erfüllt eine der beiden Seiten einen Vertrag nicht (z.B. bei der rechtzeitigen oder die mängelfreien Lieferung einer Ware), hat die andere ihm gegenüber in der Regel Anspruch auf Schadenersatz;
- idie gesetzlich begründet sind (z.B. durch das Produkthaftungsgesetz o.ä.). Zu den gesetzlich begründeten Schadenersatzansprüchen zählen auch solche Schäden, die Körper / Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen betreffen. Wer die Gesundheit eines Anderen schädigt, hat mit dessen Schadenersatzansprüchen zu rechnen.
Schadensersatz zum Ausgleich materieller oder immaterieller Schäden
Schadenersatz soll immaterielle oder materielle Schäden ausgleichen (helfen), die einem Geschädigten entstanden sind. Versicherungen haben zum Beispiel regelmäßig mit Schadenersatzansprüchen zu tun:- Mit dem Ausgleich immaterieller Schäden, wenn es sich um (Verkehrs-)Unfälle handelt, bei denen eine Person zu Schaden gekommen / verletzt worden ist. Der Geschädigte hat in einem solchen Fall Ansprüche an die Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners – auf Schmerzensgeld (auch Schmerzensgeld ist eine Form des Schadenersatzes).
- Mit dem Ausgleich materieller Schäden: Versicherungen gleichen materielle Schäden aus, die durch die Schuld eines ihrer Versicherten entstanden sind (z.B. bei einen Unfallschaden in der der Kfz-Haftpflichtversicherung).
- leisten Schadenersatz nicht in unbegrenzter Höhe, sondern nur in der Deckungshöhe, die im Vertrag vereinbart ist,
- leisten Schadenersatz nur dann, wenn die Forderungen des Geschädigten auch berechtigt sind.