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Informationen zum Schadensersatz

Letzte Aktualisierung am 2016-09-12 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Schadensersatz trifft den Verursacher

In der allgemeinen Meinung gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch ersetzen. Es mag in der Regel auch so sein, dass der Verursacher eines Schadens eine Kompensation an den Geschädigten leisten muss. Schadenersatz ist jedoch ein komplexes, juristisch weit reichendes Thema mit Feinheiten und Finessen. Grundsätzlich gibt es Schadenersatzansprüche:
  • die sich aus Verträgen ableiten lassen (z.B. aus einem Kaufvertrag). Erfüllt eine der beiden Seiten einen Vertrag nicht (z.B. bei der rechtzeitigen oder die mängelfreien Lieferung einer Ware), hat die andere ihm gegenüber in der Regel Anspruch auf Schadenersatz;
  • idie gesetzlich begründet sind (z.B. durch das Produkthaftungsgesetz o.ä.). Zu den gesetzlich begründeten Schadenersatzansprüchen zählen auch solche Schäden, die Körper / Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen betreffen. Wer die Gesundheit eines Anderen schädigt, hat mit dessen Schadenersatzansprüchen zu rechnen.
Ansprüche entstehen (oder bestehen) tatsächlich aber nur dann, wenn der Schädiger schuldhaft handelt. Das wiederum bedeutet: Es muss ein Verschulden, also eine Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz, auf Seiten des Schädigers vorliegen damit Schadenersatzansprüche entstehen können.

Schadensersatz zum Ausgleich materieller oder immaterieller Schäden

Schadenersatz soll immaterielle oder materielle Schäden ausgleichen (helfen), die einem Geschädigten entstanden sind. Versicherungen haben zum Beispiel regelmäßig mit Schadenersatzansprüchen zu tun:
  • Mit dem Ausgleich immaterieller Schäden, wenn es sich um (Verkehrs-)Unfälle handelt, bei denen eine Person zu Schaden gekommen / verletzt worden ist. Der Geschädigte hat in einem solchen Fall Ansprüche an die Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners – auf Schmerzensgeld (auch Schmerzensgeld ist eine Form des Schadenersatzes).
  • Mit dem Ausgleich materieller Schäden: Versicherungen gleichen materielle Schäden aus, die durch die Schuld eines ihrer Versicherten entstanden sind (z.B. bei einen Unfallschaden in der der Kfz-Haftpflichtversicherung).
Schadensersatz erbringen Versicherer, wenn sie per Vertrag (und gegen Geld / Versicherungsprämie) die Haftung des Schädigers übernehmen müssen, beispielsweise bei einer Privathaftpflichtversicherung. Die leistet z.B. dann, wenn Sie Ihrem Nachbarn die Wintergartenverglasung mit einem Fußball demolieren. Und nur dann, wenn das ohne Vorsatz geschieht. Versicherungen:
  • leisten Schadenersatz nicht in unbegrenzter Höhe, sondern nur in der Deckungshöhe, die im Vertrag vereinbart ist,
  • leisten Schadenersatz nur dann, wenn die Forderungen des Geschädigten auch berechtigt sind.
Da Versicherungsunternehmen, wie alle anderen Unternehmen auch, lieber Geld einnehmen statt es auszugeben, überprüfen sie in der Regel, ob überhaupt eine Zahlungspflicht für sie besteht. Bestehen Zweifel an der Zahlungspflicht, werden sie im eigenen Interesse eine Zahlung von Schadenersatz zu umgehen suchen und gegebenenfalls deshalb einen Rechtsstreit riskieren.

Schadensersatz – nicht immer Sache der Versicherung

Bei Verkehrsunfällen haben Geschädigte nicht nur Anspruch auf Reparatur ihres Fahrzeuges sondern auch auf Schadenersatz / Schmerzensgeld. Die betreffen nicht nur das Kfz – auch Brillen, Kleidung, Gepäckstücke, eine eventuelle Wertminderung des Pkw. Im Prinzip sind alle Kosten schadenersatzfähig, die im Zusammenhang mit einem Unfall stehen. Im Falle des Todes als Verkehrsunfallfolge gehen eventuelle Schadenersatzansprüche auf die Erben über. Schadenersatz ist auch für eventuelle Unterhaltsverpflichtungen zu leisten, die der Geschädigte dann nicht mehr erbringen kann. In aller Regel kennen Geschädigte Ihre Rechte und die zahlreichen Möglichkeiten, Schadenersatz geltend zu machen, nicht genau genug. Sie sollten sich daher umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, der sie im Falle einer solchen Angelegenheit vertritt. Naturgemäß wehren Versicherungen Ansprüche allzu gerne ab, erkennen sie nur teilweise an oder drohen einen langen Rechtsstreit an. Sie daher gut beraten, im Falle eventueller Schadenersatzansprüche einen Anwalt zu konsultieren, der sich in diesen Fragen auskennt. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht ganz einfach per Klick.
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