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Schmerzensgeld: Es gibt keinen gesetzlichen Katalog
Letzte Aktualisierung am 2016-05-12 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
Allgemeines zum Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld ist eine Art Entschädigung für das verursachte Leid. Schmerzensgeld gibt es nicht automatisch, sondern muss vom Unfallopfer gegenüber der Versicherung des Verursachers geltend, d.h. nachgewiesen, werden. Es gibt keinen Schmerzensgeldkatalog, in welchem dokumentiert ist, wie viel Geld es für welche Art von Schmerzen gibt. So kann der Richter in einem entsprechenden Prozess prinzipiell frei entscheiden, wie hoch das Schmerzensgeld im konkreten Fall sein soll.Höhe des Schmerzensgelds
Es gibt wie gesagt keinen gesetzlichen Katalog inklusiver konkreter Euro-Beträge. Um dennoch eine angemessene Höhe zu ermitteln, werden folgende Faktoren herangezogen:- Welche Verletzungen liegen vor?
- Wie schlimm sind diese Verletzungen (Grad der Verletzung)?
- Wie lange dauerte der Heilungsprozess?
- Welche Schäden - Schmerzen, Angstzustände, o.ä. - liegen weiterhin vor oder gelten gar als nicht heilbar?