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Was bedeutet Schwerbehinderung und wie helfen Recht & Gesetz?

Letzte Aktualisierung am 2017-02-27 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Eine Schwerbehinderung ist vom Grad der Behinderung abhängig

Statistisch gesehen gelten ca. 9 Prozent der Menschen in Deutschland als schwerbehindert. Nur ein sehr geringer Teil von ihnen wird bereits mit einer Schwerbehinderung geboren. 76 % der schwerbehinderten Menschen sind älter als 55 Jahre: Die meisten Schwerbehinderungen werden also im Laufe eines langen Lebens erworben. Was eine Schwerbehinderung ist, ist in Deutschland genauestens definiert. Als schwerbehindert gelten Menschen, die einen GdB (Grad der Behinderung) von mehr als 50 haben – unabhängig von der Art der Behinderung, die körperlich, geistig oder seelisch sein kann. Um diesen Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und soziale Nachteile auszugleichen, ermöglicht das Grundgesetz ihren besonderen Schutz. Behinderten und schwerbehinderten Menschen stehen über das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes hinaus besondere Vorteile zu.

Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sollen eine bessere soziale Teilhabe ermöglichen

Besondere Regelungen zum Schwerbehindertenrecht finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB IX). Hier sind die meisten „Nachteilsausgleiche“ definiert – das sind eine Reihe von Erleichterungen, die Behinderte und Schwerbehinderte in Anspruch nehmen können, um Auswirkungen und Mehrbelastungen, die durch die Behinderung entstehen, wenigstens ansatzweise auszugleichen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten; der Ausgleich kann beispielsweise sich auf einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz oder Steuervergünstigungen beziehen. Ein Nachteilsausgleich kommt nicht etwa automatisch durch die Vordertür, man muss ihn sich mehr oder weniger erkämpfen: Je höher der Grad der (Schwer-)Behinderung, also der GdB, desto größer der Nachteilsausgleich.

Was Sie beim Antrag auf Schwerbehinderung beachten müssen

Der GdB und die damit verbundene Erteilung eines Schwerbehindertenausweises ist die Voraussetzung für Gewährung vieler Nachteilsausgleiche. Am Anfang steht ein Antrag: Um den GdB feststellen zu lassen, muss dieser Antrag beim örtlichen Versorgungsamt (bei der Kommunalverwaltung am Wohnort) gestellt werden. Das ist nicht ganz so einfach: Ämter können bei der GdB-Vergabe knauserig sein, denn schließlich kostet die Gewährung von Vorteilen den Staat Geld. Das verantwortliche Amt entscheidet unter anderem auf der Basis der Befunde behandelnder Ärzte und Krankenhäuser. Entsprechende Unterlagen sollten bei der Antragstellung beigefügt werden. Es kommt sehr darauf an, was man tut und sagt, bzw. was man in die entsprechenden Formulare einträgt. Hier lohnt sich auf jeden Fall kundige Begleitung.

Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis?

Wird eine Schwerbehinderung von 50 Grad oder mehr festgestellt, wird ein Schwerbehindertenausweis gewährt, in dem der GdB dokumentiert ist. Im Ausweis werden gesundheitliche Einschränkungen durch so genannte Merkzeichen kenntlich gemacht. Beispiel: Merkzeichen "Bl" für blind oder Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert. Zahlreiche Nachteilsausgleiche sind sowohl an diese Merkzeichen als auch an die Vorlage des Ausweises gebunden, z.B. ein besonderer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. Die Entscheidung über den Grad der Behinderung ist nicht endgültig. Der Ausweis ist daher mit einem Gültigkeitsvermerk versehen. Er kann für eine Dauer von maximal 5 Jahren ausgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen wird ein Schwerbehindertenausweis auch unbefristet ausgestellt. Veränderungen des Gesundheitszustandes, sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen, sind dem Amt anzuzeigen.

Wo liegen die Nachteilsausgleiche bei der Schwerbehinderung?

Nachteilsausgleiche sind sowohl abhängig von den Merkzeichen als auch vom Grad der Behinderung. Wichtige Nachteilsausgleiche, die gewährt werden können, betreffen die Altersrente, einen besonderen Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, zusätzliche bezahlte Urlaubtage, Ermäßigungen auf Eintrittspreise, Vorteile beim Kindergeld, eine mögliche Befreiung von den Rundfunkgebühren, Steuervergünstigungen, Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr usw.

Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt? Schwerbehindertenstatus aberkannt? Ab zum Anwalt!

Die Ablehnung eines Antrages, sowie Änderungsanträge bei einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes oder die Aberkennung des Schwerbehindertenstatus lösen regelmäßig Konflikte mit den Behörden aus. Es wäre unklug, auf die Chancen zu verzichten, die eine Anerkennung bieten, wenn sie das Leben ein wenig leichter machen können. Bei abgelehnten Anträgen stehen die üblichen Rechtmittel zur Verfügung (Widerspruch, Klage vor dem Sozialgericht). Sie gelten auch für den Fall einer zu niedrigen Einstufung oder der nicht-Anerkennung eines Merkzeichens. Lassen Sie sich in diesen Angelegenheiten von einem erfahrenen Anwalt für Sozialrecht vertreten. Bei uns finden Sie einen mit einem einfachen Klick.
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