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Stalking: So beenden Sie den Psychoterror

Letzte Aktualisierung am 2016-09-26 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Der Begriff "Stalking" bedeutet das Auflauern, Nachspionieren und Bedrängen einer Person. Wichtiger Punkt: Ein Stalker tritt mit einer anderen Person gegen deren Willen in Kontakt. Seit 2007 ist Stalking mit dem deutschen Begriff der Nachstellung offiziell eine Straftat und kann von Gerichten seither (besser) belangt werden.

Was Stalking ist

Stalking als Begriff ist neu, Belästigungen von Personen gegen deren Willen so alt wie die Menschheit. Wichtig für die Einordnung als Stalking / Nachstellung im rechtlichen Sinne ist, dass es Handlungen/Aktionen sind, die das Opfer in seiner Sicherheit bzw. in seiner Lebensgestaltung schwer beeinträchtigen. Typische Handlungen sind Telefonanrufe zu jeder Tag- und Nachtzeit, Liebesbekundungen wie ständiges Schicken von Blumen, Geschenken, Liebesbriefen oder bewusstes Streuen falscher Gerüchte über das Opfer am Arbeitsplatz oder im Bekannten- und Familienkreis. Handeln Stalkingopfer nicht oder sehr spät, können die Auswirkungen fatal sein: Die Liste reicht von Körperverletzung und psychischen Gewalt bis hin zum Totschlag .

Wie man sich gegen Stalking wehren kann

Übergeordnet lässt sich sagen, dass ohne eine Bestrafung im Sinne eines Gerichtsurteils Täter quasi nicht zu stoppen sind. Ob deren Gründe selbst erlebte Gewalt in der Kindheit, allgemeine psychische Instabilität oder ähnliches ist, für Stalkingopfer gilt: Werden die Täter nicht im strafrechtlichen Sinne zum Aufhören gezwungen, werden sie ihre Opfer weiter quälen. Es ist kein Allheilmittel, jedoch sicherlich von großem Nutzen für die Opfer, dass der Strafbestand "Nachstellung" 2007 ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde.

Nehmen Sie Hilfe an

Für Sie als Stalking-Opfer heißt es in jedem Fall: Je schneller Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher hat der Psychoterror ein Ende. Egal, ob es sich um den ehemaligen Partner, Freund oder wen auch immer handelt: Sie müssen für sich und ggf. für Ihre Angehörigen denken. Stalking ist kein Kavaliersdelikt! Für zu Unrecht beschuldigte Täter gilt mindestens das Gleiche: Nur mit einem professionellen Rechtsexperten können Sie den Alptraum beenden. Kontaktieren Sie deshalb gleich hier unverbindlich einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht in Ihrer unmittelbaren Nähe.
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