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Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?

Letzte Aktualisierung am 2017-05-29 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Straffreiheit kann beim Vorwurf Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige erreicht werden. Spätestens jetzt müssen alle Angaben korrekt und vollständig gemacht werden.

Steuerhinterziehung: alltäglich aber kein Kavaliersdelikt

Wer zahlt schon gerne Steuern? Menschen entwickeln erhebliche Energien, um kein oder möglichst wenig Geld an den Staat abführen zu müssen - selbst dann, wenn sie genug davon. Insider vermuten, dass 80 – 90 Prozent aller steuerpflichtigen Mitbürger die eine oder andere kleine Steuerlüge gezielt einsetzen um Steuern zu sparen. Doch was öffentlich weithin als Kavaliersdelikt gilt, ist strafrechtlich nicht unproblematisch. Steuerhinterziehung wird hart sanktioniert; wer sich erwischen lässt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Was ist versuchte Steuerhinterziehung?

Fakt: Steuerhinterziehung ist eine Straftat, belegt mit (mindestens) einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, die in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre betragen kann. Sie lohnt sich also nicht. Außerdem: Schon der Versuch ist strafbar. Die versuchte Steuerhinterziehung ist als „aktive Handlung“ einer Steuerhinterziehung zu verstehen, völlig gleichgültig, ob sie erfolgreich war oder nicht. Bleibt sie dagegen als unvollendeter Plan im Kopf des Täters (Tatentschluss, keine Handlung) gilt sie nicht als strafbarer Versuch. Bereits eine falsche Steuererklärung (unrichtige Angaben oder keine Angaben, wo es welche gebraucht hätte) kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Klartext: Strafbar wäre bereits die eingereichte Restaurantquittung der Feier mit den Kegelbrüdern, die dem Finanzamt als Beleg für ein Geschäftsessen präsentiert wurde. Gesetzliches Kriterium sind „unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Tatsachen“. Besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung (gehen regelmäßig durch die Presse) werden mit Freiheitsstrafen belegt.

Steuerverkürzung: der kleine Bruder der Steuerhinterziehung

Besteht bei einem Steuervergehen ein Vorsatz, handelt es sich in der Regel um Steuerhinterziehung - eine Straftat, deren Strafmaß von einem Gericht festgelegt wird. Der kleine Bruder der Steuerhinterziehung ist die leichtfertige Steuerverkürzung. Sie setzt „leichtfertiges“ Handeln / Fahrlässigkeit voraus und gilt als Steuer-Ordnungswidrigkeit, bei der die Strafe nicht von einem Gericht sondern vom Finanzamt festgelegt wird - eine Geldbuße, die immerhin bis zu 50.000 EUR betragen kann. Einen Eintrag ins Zentralregister gibt es für die Ordnungswidrigkeit nicht. Die geschuldeten Steuern sind selbstverständlich nachzuzahlen.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Das Finanzamt honoriert Reue: Durch die so genannte (strafbefreiende) Selbstanzeige kann ein Steuersünder straflos ausgehen. Eine derartige gesetzlich gefasste Hintertür gibt es bei keinem anderen Vergehen. Das Finanzamt leitet nach Eingang der Selbstanzeige ein „Verfahren zu Prüfung der Straffreiheit“ ein. Voraussetzung für eine Straffreiheit ist, dass der Hinterzieher sein Vergehen korrigiert, also z.B. fehlende Informationen nachreicht und falsche Angaben berichtigt. Teilreue zählt nicht: Wer Straffreiheit erreichen will, muss alles offenlegen, nicht etwa scheibchenweise jene Informationen nachliefern, deren Entdeckung er am meisten fürchtet. Nach Selbstanzeige und Berichtigung sind die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen. Es gibt jedoch Grenzen, ab denen der Spaß aufhört. Bei Steuerhinterziehungen von Beträgen über 50.000 EUR nützt auch die Selbstanzeige in der Regel nichts. Aus welchen Motiven eine Selbstanzeige getätigt wird, ist jedoch gleichgültig. Ob man einen Irrtum begangen und ein schlechtes Gewissen hat, oder ob man eine Selbstanzeige bzw. Nacherklärung aus reinem Kalkül abgibt, dürfte dem Finanzamt schnuppe sein.

In Steuersachen besser zum Anwalt

Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung? Wie die Behörde bzw. das Gericht ein Steuerdelikt wertet, ist vom Einzelfall abhängig, ebenso natürlich auch das folgende Strafmaß. Eine Steuerhinterziehung ist auch trotz Sorgfalt schnell passiert, denn bereits Unwissenheit kann genügen. Ein deklarationspflichtiges Mitbringsel am Zoll nicht angegeben? Das kann schon den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllen. Bevor Sie also versuchen, das verminte Gelände des Steuerrechts allein zu durchschreiten, empfiehlt sich dringend das Aufsuchen eines Anwalts für Steuerstrafrecht und sein guter Rat. Bei uns finden Sie einen solchen Fachmann per Klick.
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