anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Straftat findest Du hier

anwaltssuche Anwalt Straftat

Nicht jede Tat ist eine Straftat

Letzte Aktualisierung am 2024-07-25 / Lesedauer ca. 10 Minuten

Wie wird eine Straftat definiert?

Eine Straftat wird als ein Verhalten definiert, das per Gesetz mit einer Strafe belegt ist. Dies gilt für Vergehen wie Diebstahl, einschließlich Ladendiebstahl, Mord, Vergewaltigung, Betrug, Unterschlagung, Stalking und Steuerhinterziehung. Je nach Schwere der Tat hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, entweder eine Freiheitsstrafe auszusprechen oder den Täter mit einer Geldstrafe zu belegen.

Umgekehrt bedeutet dies: Ist eine Tat nicht gesetzlich festgelegt, wie beispielsweise Mobbing, können Richter das Verhalten nicht oder nur schwerlich ahnden. Diese Grundsätze sind in Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie in § 1 des Strafgesetzbuches (StGB) fest verankert. Eine Straftat muss daher folgende Bedingungen erfüllen: Es muss sich um eine vom Gesetz verbotene, strafbare Tat handeln, und der Täter muss bei vollem Bewusstsein schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben, ohne dass Rechtfertigungsgründe wie Notwehr vorliegen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Verhalten strafrechtlich verfolgt und eine entsprechende Strafe verhängt werden.

Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?

Für eine Ordnungswidrigkeit gelten ähnliche Bedingungen wie für eine Straftat. Der wesentliche Unterschied liegt aber in der Schwere des Vergehens. Ordnungswidrigkeiten sind weniger schwerwiegend, der entstandene Schaden ist gering und sie wurden meist nicht aus kriminellen Motiven begangen. Juristisch werden Ordnungswidrigkeiten daher anders behandelt. Ein klassisches Beispiel ist das Falschparken, das mit einer Geldstrafe belegt wird. Der Falschparker ist sich seiner Tat in der Regel bewusst. Ordnungswidrigkeiten fallen unter das Verwaltungsrecht, und der entsprechende Bußgeldbescheid wird von der Verwaltungsbehörde ausgestellt, nicht von der Staatsanwaltschaft.

Was ist die Frage der Schuldfähigkeit?

Die Frage der Schuldfähigkeit eines Täters ist in vielen Prozessen nicht einfach zu klären. Wie selbstbestimmt der Täter bei der Ausübung seiner Tat war, entscheidet vor Gericht über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit und wirkt sich auf das Urteil und das Strafmaß aus. Es wird dabei zwischen voll schuldfähig, vermindert schuldfähig und schuldunfähig unterschieden. Kinder bis zu ihrem 14. Lebensjahr sind laut § 19 StGB schuldunfähig. Eine fehlende Schuldfähigkeit ist nach § 20 StGB auch dann gegeben, wenn der Täter unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, beispielsweise aufgrund einer krankhaften seelischen Störung oder einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Jugendliche bis zu ihrem vollendeten 18. Lebensjahr sind bedingt schuldfähig, wobei das Gericht je nach Verantwortungsreife oder Entwicklungsreife des Jugendlichen entscheidet (§ 3 JGG). Ein Täter gilt als vermindert schuldfähig, wenn seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder danach zu handeln, während der Tat erheblich vermindert war (§ 21 StGB). Dies stellt jedoch lediglich einen Strafmilderungsgrund dar und führt nicht zur völligen Ausschließung der Schuld.

Was ist eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige ist eine Wissenserklärung, die dazu dient, Ermittlungsbehörden über einen Sachverhalt zu informieren, der auf eine Straftat hindeutet. Jeder, der eine mutmaßliche Straftat beobachtet hat, kann eine Strafanzeige erstatten. Der Anzeigende muss dabei nicht selbst Opfer oder Geschädigter sein. Bei schwerwiegenden Delikten wie Mord, Raub oder Geldfälschung besteht sogar eine Pflicht zur Anzeige. Wer von einer geplanten Straftat weiß und sie nicht zur Anzeige bringt, kann sich selbst strafbar machen.

Wurde eine Strafanzeige gestellt und liegt ein begründeter Anfangsverdacht vor, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Voraussetzung dafür sind Anhaltspunkte wie der Tatort und der Tatzeitpunkt. Eine Anzeige, die lediglich auf Vermutungen und Anschuldigungen basiert, reicht nicht aus, um ein Ermittlungsverfahren zu beginnen. Wichtig zu wissen ist, dass eine Strafanzeige nicht zurückgezogen werden kann. Da es sich um eine Wissenserklärung handelt, kann die informierte Behörde nicht wieder in Unkenntnis versetzt werden.

Wo kann man eine Strafanzeige aufgeben?

Eine Strafanzeige kann gemäß § 158 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) bei jeder Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht abgegeben werden. Mittlerweile ist dies in vielen Regionen auch online möglich. Es muss keine bestimmte Form eingehalten werden, daher kann eine Strafanzeige auch mündlich erfolgen. Allerdings wird in diesem Fall ein Protokoll erstellt, das dann unterschrieben werden muss. Strafanzeigen unterliegen keiner zeitlichen Befristung, lediglich die Verjährungsfrist des Straftatbestandes muss beachtet werden.

Die Selbstanzeige und die Anzeige gegen Unbekannt

Eine Strafanzeige kann auch gegen Unbekannt gestellt werden, etwa im Fall von Fahrerflucht. Ebenso ist eine Selbstanzeige möglich. Wer eine Straftat begangen hat – klassische Beispiele sind Steuerhinterziehung oder Fahrerflucht – kann sich selbst anzeigen. Dies kann strafmildernd wirken und in manchen Fällen zu einer Strafbefreiung oder zumindest einer Strafmilderung führen. Im Steuerstrafrecht können sich Täter durch eine Selbstanzeige erhebliche Vorteile verschaffen. Im Verkehrsstrafrecht müssen hingegen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um eine Strafmilderung zu erwirken.

Was ist eine Falsch-Anzeige?

Eine Falsch-Anzeige oder falsche Verdächtigung liegt vor, wenn eine Strafanzeige ausschließlich dazu dient, eine andere Person zu schädigen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Anzeigende um die Unschuld der angezeigten Person wusste und dennoch die Anzeige erstattet hat, zieht dies ernste rechtliche Konsequenzen nach sich. Gemäß § 164 Strafgesetzbuch (StGB) kann eine solche Tat mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die rechtlichen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Melden von Straftaten nicht missbraucht wird, um Unschuldigen Schaden zuzufügen.

Wie geht es nach einer Strafanzeige weiter?

Einer erstatteten Strafanzeige müssen die Behörden nachgehen und die Angaben überprüfen. Dabei ist die Polizei zu Objektivität verpflichtet. Das bedeutet, dass sie nach Beweisen suchen muss, die die Anzeige entweder bestätigen oder entkräften und damit eventuell den vermeintlichen Täter entlasten können. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft geführt werden kann. Dieses Ermittlungsverfahren kann sich gegen eine beschuldigte Person oder gegen Unbekannt richten.

Sollte die Straftat durch weitere Ermittlungen nicht ausreichend bewiesen werden können, wird das Verfahren eingestellt. Erhärtet sich der Tatverdacht jedoch, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Während der Dauer der Ermittlungen wird die Person, die die Strafanzeige gestellt hat, nicht über den Stand der Ermittlungen informiert. Erst am Ende der Ermittlungen erfährt man, ob das Verfahren eingestellt wurde oder ob der Beschuldigte angeklagt wird.

Wie wird ein Strafantrag gestellt?

Ein Strafantrag ist schriftlich zu formulieren und stellt bei sogenannten Antragsdelikten eine wesentliche Prozessvoraussetzung dar. Im Unterschied zur Strafanzeige, die lediglich eine Mitteilung darstellt, handelt es sich beim Strafantrag um eine förmliche Willenserklärung des Antragsstellers, die die Einleitung eines Strafverfahrens zum Ziel hat. Der Antragsteller ist in der Regel das Opfer selbst oder dessen gesetzliche Vertreter, sofern das Opfer nicht in der Lage ist, den Antrag eigenständig zu stellen oder aufgrund von Minderjährigkeit nicht dazu berechtigt ist.

Ein wesentlicher Unterschied zur Strafanzeige besteht darin, dass ein Strafantrag zurückgenommen werden kann, wobei diese Rücknahme endgültig ist. Antragsdelikte betreffen in erster Linie das Opfer persönlich und nicht die Allgemeinheit, weshalb kein öffentliches Interesse besteht. Typische Antragsdelikte umfassen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung gemäß § 185 StGB.

Durch die Stellung eines Strafantrags können Ermittlungen eingeleitet werden, jedoch ist eine darauf folgende Anklage nicht garantiert. Um eine Anklage mit Sicherheit zu erreichen, ist die Erhebung einer Privatklage erforderlich.

Neben den Antragsdelikten existieren auch Offizialdelikte. Bei diesen Delikten wird die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig, sobald ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, ohne dass es eines vorausgehenden Strafantrags bedarf. Dies gilt unter anderem für Straftaten wie Wirtschaftskriminalität, Raub oder Mord.

Wie geht es nach einem Strafantrag weiter?

Das Verfahren nach Stellung eines Strafantrags verläuft ähnlich wie bei einer Strafanzeige. Auch in diesem Fall kann eine Anklage nicht garantiert werden. Nach Einreichung des Strafantrags wird die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen. Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens wird dem Antragssteller erst nach dessen Abschluss mitgeteilt.

Sollte der Antragssteller mit dem Ergebnis des Verfahrens unzufrieden sein, stehen ihm mehrere rechtliche Möglichkeiten offen. Er kann Beschwerde einlegen, ein Klageerzwingungsverfahren anstreben oder eine Privatklage erheben. Diese Optionen bieten dem Antragssteller weitere Wege, um sein Anliegen vor Gericht zu bringen und eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen.

Was ist das Strafverfahren?

Das Strafverfahren, auch Strafprozess genannt, dient der Klärung eines strafrechtlichen Sachverhalts und der gegebenenfalls notwendigen Festsetzung einer Strafe. Es gliedert sich in verschiedene Phasen: das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und, bei hinreichendem Tatverdacht, das Hauptverfahren. Anschließend folgen das Rechtsmittelverfahren und das Strafvollstreckungsverfahren. Im Gegensatz zum Zivilprozess, in dem Bürger gegen Bürger streiten, steht im Strafverfahren der Staat dem Bürger gegenüber. Rechtsgrundlagen sind hierbei die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Das Ermittlungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die Ermittlungsbehörden sind dann damit betraut, Beweise zu sammeln, die sowohl für als auch gegen den Beschuldigten sprechen. Dies geschieht durch Zeugenvernehmungen, Befragungen von Tatbeteiligten sowie durch die Beschlagnahme von Beweismitteln wie Dokumenten. Dem Beschuldigten steht es frei, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Wenn die Vorwürfe entkräftet werden, wird das Verfahren eingestellt. Bestätigt sich hingegen der Tatverdacht, gelangt der Fall ins Hauptverfahren. Während der Hauptverhandlung wird die Anklageschrift verlesen, Zeugen und Sachverständige werden vernommen, Beweismittel in Augenschein genommen, der Staatsanwalt fordert ein Strafmaß, und der Angeklagte hat die Möglichkeit, ein letztes Wort zu sagen. Nach der Entscheidungsfindung wird das Urteil verkündet. Die möglichen Entscheidungen sind die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder eine Verurteilung mit Festsetzung des Strafmaßes.

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden, sowohl vom Strafverteidiger als auch von der Staatsanwaltschaft. Zu den möglichen Rechtsmitteln gehören Berufung und Revision. Sollte keine der Parteien Rechtsmittel einlegen, wird das Urteil rechtskräftig und die Strafvollstreckung kann erfolgen.

Was sind die Kosten im Strafverfahren?

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Der Beschuldigte verteidigt sich entweder selbst oder mittels eines Anwalts seiner Wahl. Die Kosten trägt der Mandant. Wird vom Staat ein Pflichtverteidiger gestellt, so übernimmt erst einmal der Staat die Auslagen der Pflichtverteidigung. Voraussetzungen hierfür können etwa eine drohende Mindeststrafe von einem Jahr Haft sein, oder der Beschuldigte befindet sich bereits in Haft und einen Rechtsbeistand zu finden ist ihm dadurch erschwert. Kommt es zu einer Verurteilung des Beschuldigten, oder zur Einstellung des Verfahrens, so stellt ihm die Staatskasse die entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung und dies unabhängig der finanziellen Lage des Beschuldigten! Lediglich bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Was ist ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger, auch Verteidiger genannt, ist ein Rechtsbeistand, der Beschuldigte in einem Strafverfahren vertritt. Strafverteidiger sind in der Regel Rechtsanwälte, jedoch dürfen gemäß den §§ 137 ff. der Strafprozessordnung (StPO) auch Rechtslehrer deutscher Hochschulen eine Strafverteidigung vor Gericht übernehmen.

Es gibt verschiedene Formen der Verteidigung: Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger. Im Falle einer "notwendigen Verteidigung" gemäß § 140 Abs. 1 StPO ist der Beschuldigte verpflichtet, einen Rechtsbeistand zu haben. Der Beschuldigte hat das Recht, sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst einen Verteidiger auszuwählen, und das Gericht ist verpflichtet, diese Wahl zu akzeptieren. Sollte der Beschuldigte keinen Verteidiger wählen, wird ihm vom Staat ein Pflichtverteidiger zur Wahrnehmung seiner Rechte beigeordnet.

Was sind die Aufgaben eines Strafverteidigers?

Ein Strafverteidiger informiert den Beschuldigten umfassend über den Ablauf des Strafverfahrens und verschafft ihm Einblick in das komplexe Procedere. Er beantragt Akteneinsicht, um schnell Klarheit über die erhobenen Vorwürfe und vorhandenen Beweise zu erhalten. Diese Informationen ermöglichen es ihm, Gegenbeweise und Gegenargumente zu finden, die zur Entlastung seines Mandanten führen können.

Wenn der Verteidiger bereits im Ermittlungsstadium beauftragt wird, kann er möglicherweise erreichen, dass das Verfahren noch vor der Hauptverhandlung eingestellt wird. Kommt es zur Anklage, vertritt der Verteidiger seinen Mandanten vor Gericht mit dem Ziel, ein mildes Urteil oder ein geringes Strafmaß zu erzielen. Darüber hinaus achtet er darauf, dass die verfahrensrechtlichen Vorgaben auch von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eingehalten werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen Strafverteidiger zu suchen?

Ein Strafverteidiger sollte so früh wie möglich eingeschaltet werden, idealerweise sofort nach dem Erhalt einer Strafanzeige, eines Strafbefehls oder nach dem ersten Kontakt mit der Polizei. Es ist von wesentlichem Vorteil, bereits in der Ermittlungsphase einen Anwalt an seiner Seite zu haben.

Im Gegensatz zu einer Verteidigung ohne rechtlichen Beistand weiß ein Anwalt, wie er effektiv Akteneinsicht in die relevanten Unterlagen beantragen kann. Strafverteidiger können sich die Akten in ihre Kanzlei schicken lassen und haben vier Wochen Zeit, diese gründlich zu studieren. Ein Beschuldigter ohne Verteidiger hat in der Regel nur begrenzten Zugang zu den Akten und kann oft lediglich Einsicht nehmen. Das Anfertigen von Kopien kann zwar beantragt werden, jedoch ist die Behörde nicht verpflichtet, diesem Antrag stattzugeben. Durch die frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers können strategische Fehler vermieden und die Verteidigungsstrategie optimal vorbereitet werden.

Wie rechnen Strafverteidiger ab?

Grundsätzlich gelten für Pflicht- und Wahlverteidiger die gleichen Rahmengebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Praxis kann jedoch von dieser Gebührenordnung abgewichen werden, und die Abrechnung erfolgt häufig entweder auf Stundenbasis oder pauschal. Eine effektive Verteidigung setzt nach einer Erstberatung eine umfassende Akteneinsicht und die anschließende Ausarbeitung einer aussichtsreichen Verteidigungsstrategie voraus. Ein Vorabgespräch mit einem Strafverteidiger bietet hierbei Sicherheit: Ein erfahrener Strafverteidiger wird im ersten Gespräch die verschiedenen Abrechnungsmodelle erläutern und eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten in Abhängigkeit vom jeweiligen Prozessstand geben.

Warum ist eine professionelle Verteidigung so wichtig?

Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sollte stets mit äußerster Ernsthaftigkeit behandelt werden, da die Konsequenzen solcher Ermittlungen weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des Betroffenen haben können. Es wird dringend empfohlen, bei polizeilichen Vernehmungen von dem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen und ausschließlich den eigenen Anwalt zu konsultieren. Auch gegenüber Verwandten ist Zurückhaltung geboten, da diese zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, jedoch dennoch bei einer Zeugenaussage ungewollt schaden könnten.

Entgegen der Darstellung in Medien und TV-Serien, sind Strafverfahren in der Regel fair gestaltet. Dennoch liegt der Schwerpunkt der Ermittlungsbehörden meist auf der Beweisfindung zur Überführung des Täters, weniger auf entlastenden Umständen. Sollte es zu Durchsuchungen oder Festnahmen kommen, ist es von größter Wichtigkeit, unverzüglich einen Verteidiger zu kontaktieren und keine belastenden Unterlagen freiwillig herauszugeben. Erst nach Rücksprache mit dem Anwalt sollte entschieden werden, ob und wie eine Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden erfolgt. Ein Strafverteidiger sorgt für ein Gleichgewicht zwischen der Staatsgewalt und dem Beschuldigten und trägt dazu bei, dass das Strafmaß in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Schuld steht.

Eine Einstellung des Verfahrens führt oft dazu, dass der Mandant lediglich die Anwaltskosten trägt und sowohl den Verfahrenskosten als auch einer möglichen Geldstrafe entgeht. Bei einer Verurteilung sind die von der Staatsanwaltschaft angesetzten Tagessätze oft im oberen Bereich; ein versierter Strafverteidiger kann hier eine Reduktion erreichen. Ohne fundierte Kenntnis der eigenen Rechte sowie der Abläufe und Gepflogenheiten vor Gericht, kann der Beschuldigte im Strafprozess schnell benachteiligt werden. Daher ist es ratsam, einen Strafverteidiger zu beauftragen, der nicht nur durch Fachwissen und Erfahrung überzeugt, sondern auch durch persönliche Sympathie.

Die Belastung durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei ist für Betroffene und deren Angehörige oftmals erheblich. Ein professioneller und erfahrener Rechtsbeistand kann in solchen Situationen eine erhebliche Entlastung bieten. Sind Sie unsicher, ob Sie eine Strafanzeige oder einen Strafantrag stellen sollen, oder ob eine Privatklage Aussicht auf Erfolg hat? Oder waren Sie Opfer einer Straftat und das Verfahren wurde eingestellt? In solchen Fällen können Sie Beschwerde einlegen und gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren einleiten. Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie in diesen Angelegenheiten umfassend beraten. Bei anwaltssuche.de finden Sie erfahrene Strafverteidiger, die Sie unverbindlich kontaktieren können, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen.

Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.