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anwaltssuche Ente mit Kücken in einem Nest aus Stroh
Ente mit Kücken in einem Nest aus Stroh ©freepik - mko

Wie lassen sich Tierrechte begründen?

Letzte Aktualisierung am 2017-05-29 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was hat genau mit Tierrechten zu tun?

Das Tierrecht ist kein eigenes homogenes Rechtsgebiet. Häufig werden darunter alle rechtlichen Fragen subsummiert, die mit Tieren zu tun haben: die Sachkundeprüfung bei Hundetrainern, Verkehrsunfälle durch Pferde, Beißereien zwischen Struppi und Rex, Einfuhrbestimmungen für geschützte Arten, die Haftung von Tierhaltern für ihre Lieblinge, die Verschmutzung des Nachbargrundstücks durch Katzenkot, Anzeige gegen Zoobesucher wg. verbotenen Fütterns - aus dieser Sicht ist Tierrecht nahezu grenzenlos. Es gibt zahlreiche Gesetze in Deutschland, die Regelungen enthalten, welche Tiere betreffen (können). So regelt die Straßenverkehrsordnung (§ 28 StVO) wie mit Tieren im Straßenverkehr umzugehen sei, §811c der Zivilprozessordnung bestimmt, wie mit Haustieren / Heimtieren im Pfändungsfall zu verfahren ist, Mietrecht bzw. Mietvertrag regeln wesentliche Fragen der Haltung von Haustieren.

Tierrecht und Tierrechte

Auch die Tierrechte zählen zum "Tierrecht". Tierrechte sind aber nicht explizit in Gesetzen verfasst, wohl aber grundsätzliche Regeln des Tierschutzes. Seit 2002 ist der Tierschutzgedanken im Grundgesetz festgeschrieben und mithin Staatsziel. Rein rechtlich hat das aber an unserem höchst ambivalenten Verhältnis zu Tieren nichts geändert. Trotz allseitig beteuerter Tierliebe ist unser Verhältnis zu ihnen durch wirtschaftliche und ökonomische Interessen bestimmt. Das gesetzliche Upgrade für Tiere von der reinen Sache zum Lebewesen im Jahre 1990 hatte nur formale Wirkung: Tiere werden nach wie vor wie Sachen behandelt, allerdings nicht mehr wie leblose Sachen.

Tierrecht und Tierschutz

Auch wenn es Tierrechte im Sinne festgeschriebener Regeln (wie festgeschriebene Menschenrechte) nicht gibt, bietet das Tierschutzgesetz seit 1972 Mindestregelungen für einen einigermaßen "humanen" Umgang mit Tieren. In seinen 12 Abschnitten sind Tierhaltung, das Töten von Tieren, Tierversuche, Handel, Zucht usw. geregelt. Auch Vorschriften zu Bußgeld und Strafen sind hier zu finden. Bereits der erste Abschnitt des Gesetzes offenbart die gesamte Crux von Tierrechten und Tierschutz. Hier ist im Grundsatz geregelt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen". Das Zufügen von Schmerzen, Leiden etc. (mithin Tierquälerei) ist zwar verboten und steht unter Strafe (und das gar nicht mal so knapp). Sind jedoch vernünftige Gründe vorhanden, schweigt des Sängers Höflichkeit. Was "vernünftige Gründe" sein können, obliegt der Interpretation. Es gibt einige Vorgaben - aber auch die sorgen dauerhaft für Diskussionen: So sind mittlerweile Tierversuche verboten, die Zielen der Kosmetikindustrie dienen. Im Namen der Medizinforschung sind sie aber in der Regel erlaubt, sofern das Gesetz dies als unerlässlich betrachtet.

Was verstößt gegen Tierrecht?

Tierrecht / Tierschutz beinhalten auch Regelungen, die keinen Spielraum zulassen und Tieren tatsächlichen Schutz bieten. So sind z.B. Tiertraining und Zurschaustellen von Tieren unter Schmerzen, das Aussetzen von Tieren, das Antrainieren von aggressivem Verhalten usw. verboten und werden geahndet. Die Strafen: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (hier: Tierquälerei, die willkürliche und grundlose Verletzung oder Tötung eines Tieres) werden mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet.

Unterschiedliche Tiere, unterschiedliche Regelungen

Tier ist nicht gleich Tier. Das Gesetz teilt Tiere in Klassen ein und weist für jede "Klasse" eigene Schutzbestimmungen aus: So bestehen laut Gesetz für Wildtiere, Haustiere und Nutztiere unterschiedliche Tierschutz-Standards, die zum Teil in eigenen Verordnungen geregelt sind. Auch innerhalb der Tierklassen bestehen bisweilen schwer verständliche Divergenzen: So dürfen die Schnäbel von Legehennen seit 2017 nicht mehr gekürzt werden; nach wie vor ist aber das Enthornen von Kälbern bis zum Alter von sechs Wochen ohne Betäubung erlaubt.

Tierrecht: Wann zum Anwalt?

Insgesamt ist das Tierrecht (speziell: die Tierrechte) ein umfassendes Thema, das zahllose Rechtsbereiche berührt. Haltungs-, Haftungs- und Versicherungsfragen für Tiere sind gesetzlich geregelt; auch Fragen des Handels und des An- und Verkaufs von Tieren. Was ein Tierarzt bei Ihrem Haustier tun darf oder lassen muss ist ebenso Thema wie Fragen der Tierzucht. Vertrauen Sie Ihre Rechtsprobleme im Tierrecht einem ausgewiesenen Fachmann an. Bei uns finden Sie einen per Klick.
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