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anwaltssuche ein Paar sitzt traurig mit einem gebrochenen Herzen
ein Paar sitzt traurig mit einem gebrochenen Herzen ©freepik - mko

Trennung: Pause oder endgültiges Aus?

Letzte Aktualisierung am 2020-07-15 / Lesedauer ca. 5 Minuten

Trennung im juristischen Sinne

Formaljuristisch bedeutet Trennung oder Getrenntleben die Phase einer Ehe, in der ein Ehepaar keine "häusliche Gemeinschaft" mehr bildet und die "eheliche Lebensgemeinschaft" ablehnt. Es besteht also aus einem äußeren Merkmal - die Partner wohnen getrennt oder haben sich im Haus getrennte Bereiche eingerichtet - und einem inneren Merkmal - ein oder beide Partner sagen, dass sie die Trennung möchten. Ganz wichtig: Eine Trennung bedeutet nicht gleich automatisch Scheidung - auch nicht im juristischen Sinne.

Trennung auf Probe

Paare können sich sooft trennen und wieder zueinander finden, wie sie möchten. Sollte jedoch ein oder beide Partner mit der Trennung auch die Ehescheidung nicht ausschließen, ist es dringend anzuraten, sich möglichst bereits vor der Trennung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn mit einer Trennung löst man, juristisch gesehen, eine Kettenreaktion aus. Es gibt Fristen und Termine, die zu beachten sind, steuerliche und erbliche Aspekte können sich ändern. Ab dem Moment der tatsächlichen Trennung können aus Unwissenheit Fehler oder Versäumnisse begangen werden, die später steuerlich und finanziell große Nachteile bringen können. So sollte der Ehegattenunterhalt unbedingt noch vor dem Auszug beantragt werden. Wer den Antrag erst Monate nach dem Umzug stellt, kann seinen Anspruch verwirken! Auch muss sofort entschieden werden, wo die Kinder leben und wie Besuchs- und Sorgerecht geregelt werden sollen.

Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung

Wenn Paare nicht mehr miteinander reden können oder nur noch im Streit, dann kann eine Trennungsvereinbarung helfen. In ihr werden die Streitpunkte ohne Gerichtsurteil einvernehmlich und pragmatisch geregelt. Diese Vereinbarung ist vom Wesen her ein Ehevertrag, nur eben am Ende einer Ehe. Die Trennungsvereinbarung kann als Vorlage zur Scheidungsfolgenvereinbarung dienen. Grundsätzlich kann eine solche Vereinbarung ganz individuelle Absprachen enthalten. Einige Aspekte bedingen aber eine notarielle Beglaubigung. Hierüber informiert ein Rechtsanwalt. Eine Trennungsvereinbarung regelt zahlreiche Themenbereiche, wie beispielsweise:

  • die Festlegung des Umgangsrechts der Eltern mit den Kindern
  • die gegenseitigen Unterhaltsansprüche und Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder
  • die Nutzung der ehemaligen gemeinsamen Wohnung sowie die Verteilung des Hausrats
Für die Trennungszeit soll so eine friedliche Lösung zwischen den Partnern gefunden werden, um neben der persönlichen Belastung nicht auch noch unnötige wirtschaftliche Lasten tragen zu müssen. Selbst wenn die getrennt lebenden Partner zunächst keinen Scheidungsantrag bei Gericht stellen, schafft eine notarielle Trennungsvereinbarung eine stabile Grundlage für das weitere Getrenntleben. Wenn Sie nur sehr kurz verheiratet waren, kinderlos sind und ähnlich viel verdient haben, werden Sie vermutlich keinen Notar benötigen. Aber auch hier hilft die notarielle Vereinbarung, eine Scheidung schneller und günstiger voranzutreiben.

Formular Trennungsvereinbarung

Formular Trennungsvereinbarung Trennungsvereinbarung
Trennungsvereinbarungen werden individuell formuliert. Es gibt keine Standard-Klauseln. Damit Sie trotzdem einen Eindruck über den möglichen Inhalt machen können, haben wir ein entsprechendes Muster erstellt. Das Musterformular hat weder Rechtskraft, noch ersetzt es eine Rechtsberatung. Trennungsvereinbarungen sind Sache eines Anwalts und ggf. des Notars. Trennungsvereinbarung Muster in PDF-Form
Quelle: anwaltssuche.de, 12.05.2016 Downloads: 6601

Wissenswertes über das Trennungsjahr

Mann und Frau im StreitVoraussetzung für eine Scheidung ist das Trennungsjahr. Das Ehepaar soll während dieser Zeit ausreichend prüfen können, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Erst nach Ablauf von vollen zwölf Monaten kann die Scheidung eingereicht werden. Dies gilt auch für eine einvernehmliche Scheidung. Die Trennung muss nicht unbedingt räumlich sein, Wert wird aber auf die Trennung von Tisch und Bett gelegt. Es darf also keine häusliche Gemeinschaft der Eheleute mehr bestehen. Gemeint sind damit getrennte Betten und getrennte Konten sowie jeweils eigenständiges Versorgen durch Essen kochen, Einkaufen, Kleidung waschen etc. Das Paar darf sich während dieses Trennungsjahres für bis zu drei Monate versöhnen, ohne dass es das Trennungsjahr berührt. D.h. trennen sich die Partner innerhalb der drei Monate doch wieder, gilt als frühestmöglicher Scheidungstermin weiterhin das ursprüngliche Datum der Trennung als Trennungsbeginn. Ob eine bereits erfolgte Trennung auf ein Trennungsjahr anrechenbar ist, kann ein Anwalt für Scheidungsrecht bzw. Familienrecht klären.

Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?

Es gibt viele Gründe, warum sich Paare schon vor Ablauf des Trennungsjahres, scheiden lassen möchten. Der Gesetzgeber sieht dies nicht vor! Da es jedoch möglich ist, das Datum der Trennung im Scheidungsantrag zurückzudatieren, nützen einige Paare diese nicht legale Gelegenheit. Dieses Vorgehen funktioniert jedoch nur dann, wenn der Ex-Partner diesem Trennungsdatum auch zuverlässig zustimmt. Ändert der Partner seine Meinung, so wird der Antrag abgelehnt und der Antragsteller bleibt auf den Kosten sitzen!

Grundsätzliches über den Trennungsunterhalt

Mann trägt Umzugskarton aus gemeinasmer WohnungNach der Trennung sollen sich die Eheleute alleine versorgen können. Ist dies nicht realisierbar, weil beispielsweise Kinder zu betreuen sind, so entstehen Unterhaltsansprüche zwischen den ehemaligen Partnern. Um ermitteln zu können, wer in welcher Höhe eventuell Trennungsunterhalt zahlen muss, wird das Einkommen beider Partner festgestellt. Dabei geht es nicht um den Lohnnachweis an sich, sondern um das 'unterhaltsrelevante' Einkommen beider Parteien. Neben den Einkünften aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden auch Renten, Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen, Dividenden usw. in das unterhaltsrelevante Einkommen einberechnet. Auch die Lebensumstände, wie das Wohnen in der eigenen Eigentumswohnung sind relevant. Andere Dinge wiederum gelten nicht als einkommensrelevant und bleiben unberücksichtigt. Ändert sich das Einkommen eines der nun getrennt lebenden Partner während der Trennungszeit, muss gegebenenfalls auch der Unterhalt neu berechnet werden. Ist man nachweislich nicht in der Lage Trennungsunterhalt zu leisten, so kann der Anspruch darauf nicht erfüllt werden. Ist ein Partner selbstständig und verfügt über kein geregeltes Einkommen erschwert dies die Berechnungen zusätzlich. Welche Einkommenshöhe soll man für welchen Zeitraum zugrunde legen?

Grundsätzliches zur Gütertrennung

Wurde in einer Ehe die Gütertrennung vereinbart, so behält jeder Ehepartner sein in die Ehe eingebrachtes Vermögen und verwaltet es selbst ohne vorher Rücksprache oder das Einverständnis des Partner einholen zu müssen. Die Gütertrennung wird in der Regel in einem Ehevertrag festgehalten. Und auch wenn am Beginn einer Ehe ein Vertrag über Gütertrennung eher unromantisch anmutet, so hat er doch auch Verbindendes. Denn geregelte Verhältnisse schaffen Klarheit und ersparen damit viele Debatten und Streit.

Scheidung mit Gütertrennung

Unterschrift neben zwei EheringenIm Scheidungsfall mit vereinbarter Gütertrennung ist es irrelevant, welcher Partner während der Ehe mehr Vermögen erworben hat. Denn es erfolgt ja kein Ausgleich zwischen den Ehepartnern. Das bedeutet, jeder verfügt wie bisher über sein eigenes Vermögen, egal wie viel oder wenig der andere zur Verfügung hat. Dennoch ist zu beachten, dass von der Gütertrennung in der Ehe gemeinsam gekaufte Dinge wie etwa Haus, Auto, Möbel, selbst gemeinsam erworbenes Vermögen, unberührt bleiben. Hier wird hälftig geteilt wie bei der Zugewinngemeinschaft, es sei denn der Ehevertrag wurde dahingehend ergänzt und aktualisiert.

Probleme trotz Gütertrennung

Nicht alle Eventualitäten können in einem Ehevertrag abgesichert werden. Kompliziert kann es zum Beispiel dann werden, wenn die Eheleute gemeinsam eine Firma aufgebaut haben, ein Partner aber kein Gehalt bezogen hat. Auch aus steuerlicher Sicht kann (beim Tod eines Partners) die Gütertrennung problematisch sein. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, auch für Ihre Vermögenssituation eine gute, faire Lösung für beide Partner zu finden.

Benötigen Sie einen Anwalt?

Spätestens bei einer Scheidung herrscht Anwaltszwang. Sich frühzeitig an einen Scheidungsanwalt zu wenden ist daher sinnvoll. Denn einiges sollte bereits bei einer Trennung berücksichtigt werden. Einigen Sie sich bestmöglich mit der Gegenseite auf eine offizielle Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung und mindern Sie dadurch Anwalts- und Gerichtskosten. Ein Rechtsanwalt für Scheidungsrecht ist Ihnen kompetenter Begleiter und juristische Fachberatung in allen Trennungs- und Scheidungsbelangen . Dazu können Sie hier unverbindlich einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.
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