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Was üble Nachrede bedeutet und wie man dagegen vorgehen sollte
Letzte Aktualisierung am 2017-06-22 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Wann handelt es sich um üble Nachrede?
- Wie lässt sich üble Nachrede beweisen?
- Wie gegen üble Nachrede wehren?
- Was kostet üble Nachrede und wie kann man sie beenden?
- Gegen üble Nachrede vorgehen - mit anwaltlicher Hilfe
Wann handelt es sich um üble Nachrede?
Nach dem deutschen Recht sind so genannte Ehrdelikte (Ehrverletzungsdelikte) strafbar. Zu ihnen zählt, neben Beleidigung und Verleumdung, auch die üble Nachrede. Der Straftatbestand der üblen Nachrede ist dann erfüllt, wenn eine Person über eine andere Person eine ehrverletzende Tatsache öffentlich behauptet oder verbreitet. Wichtig dabei:- Die Behauptung wird als Tatsache hingestellt ("Frau Müller hat das und jenes getan"), ohne dass dies allerdings bewiesen werden könnte. Der Täter stellt die Tatsache als zutreffend dar - so, als bestünde überhaupt kein Zweifel daran.
- Ehrverletzend ist eine Behauptung dann, wenn sie eine andere Person öffentlich herabsetzt, lächerlich macht oder vorgibt, dass die Person sittliche und moralische Regeln missachtet ("Beate schmeisst sich an jeden ran") usw.
- Eine üble Nachrede wird nicht, wie eine Beleidigung, gegenüber der beleidigten Person ausgesprochen. Sie geschieht öffentlich, also gegenüber anderen Personen.
- Welche Form der öffentlichen Behauptung der Täter wählt, ist im Ergebnis gleichgültig. Er kann dies "live", also vor anderen Personen tun, er kann die ehrverletzende Behauptung aber auch im Internet aufstellen.
- Üble Nachrede ist auch dann gegeben, wenn man nicht der Urheber der ehrverletzenden Behauptung ist. Nachplappern genügt völlig. Entscheidend ist das Verbreiten.