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Wie Sie am besten bei einer Unterlassungserklärung reagieren

Letzte Aktualisierung am 2017-06-19 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Unterlassungserklärung - Unterzeichner gelobt Besserung

Eine Unterlassungserklärung soll eine Person dazu bringen, künftig ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen, das in der Unterlassungserklärung näher bezeichnet ist. Wer aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, hat einen Rechtsverstoß begangen, so die landläufige Vermutung. Und hier wird’s gleich zum ersten Mal problematisch: Ob die adressierte Person den Rechtsverstoß begangen hat, ist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Abgabe der Unterlassungserklärung von ihr gefordert wird, keinesfalls erwiesen. Wer sie unkritisch unterzeichnet, um eine lästige juristische Angelegenheit von der Backe zu haben, gibt seine Schuld mehr oder weniger zu - auch wenn er gar keine hat.

Eine Unterlassungserklärung soll künftige Rechtsverstöße verhindern

Unterlassungserklärungen sind ein beliebtes juristisches Mittel, wenn es um Rechtsverletzungen im Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht geht. Inhaber geschützter Rechte haben einen Unterlassungsanspruch gegen jeden, der ihre Rechte verletzt. Durch die Einforderung einer Unterlassungserklärung versuchen sie, künftigen erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Um den notwendigen Nachdruck zu erzeugen, kommt die Unterlassungserklärung in der Regel von einem Anwalt, mit dem entsprechenden juristischen Begleitgetöse: Sie ist strafbewehrt, mit einer kurzen Frist versehen und flattert zusammen mit einem Abmahnschreiben ins Haus. Bei vielen Betroffenen löst das auf der Stelle Panik aus, zumal häufig auch noch mit horrenden Schadenersatzforderungen und kostspieligen Gerichtsverfahren gedroht wird. Dabei ist Ruhe in diesem Fall die erste Bürgerpflicht.

Die modifizierte Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung, die abgegeben werden soll, kommt meist fix und fertig vorformuliert mit dem Abmahnschreiben ins Haus. Wer jetzt ungeprüft unterzeichnet, verpflichtet sich, die Handlung, wegen der er abgemahnt wird, für die nächsten 30 Jahre zu unterlassen, also zum Beispiel nicht mehr gegen das Markenrecht eines Rechteinhabers zu verstoßen oder eine einmal getätigte Veröffentlichung nicht zu wiederholen usw. 30 Jahre sind nicht nur eine sehr lange Zeit - häufig sind vorformulierte Unterlassungserklärungen einseitig im Interesse des Abmahners verfasst und bringen den Unterzeichner erst recht in Schwierigkeiten. Standardfall: Eine Unterlassungserklärung ist mit einer Vertragsstrafe verbunden (oft in bedrohlicher Höhe), mit der man sich durch seine Unterzeichnung einverstanden erklärt. Wer innerhalb der kommenden 30 Jahre nun einen erneuten Rechteverstoß begeht (und das geschieht auch schon mal völlig unabsichtlich), wird kaum um die Vertragsstrafe herumkommen. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und einen Anwalt einzuschalten. Der wird zur Unterstützung seines Mandanten: • überprüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, • feststellen, ob die gesetzte Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung akzeptabel ist, • eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung formulieren, in der die Rechte seines Mandanten gewahrt werden. Sofern Abmahnung und Unterlassungserklärung berechtigt sind, muss der Abgemahnte auch die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen. Hier wird Ihr Anwalt überprüfen, ob die veranschlagten Kosten der Höhe nach berechtigt sind.

Eine Unterlassungserklärung darf man nicht aussitzen

Wer sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, keine ausreichende abgibt oder die Frist zur Abgabe versäumt, muss mit weiteren juristischen Schritten der Gegenpartei rechnen. Dazu gehören die einstweilige Verfügung und die Unterlassungsklage. Vorsicht: Aussitzerqualitäten helfen nicht weiter. Selbst wenn man sicher ist, keinen Rechteverstoß begangen zu haben, muss man auf eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung immer reagieren. Suchen Sie einen Anwalt auf, der Ihnen zur Seite steht. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Urheberrecht mit einem einfachen Klick!
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