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Fragen zum Vaterschaftstest? Schnelle Hilfe vom Anwalt für Familienrecht

Letzte Aktualisierung am 2020-07-22 / Lesedauer ca. 5 Minuten

Vaterschaftsfeststellung durch Vaterschaftstest

Ein Vater muss, zur Feststellung seiner Vaterschaft, der Aufforderung durch ein Familiengericht in der Regel Folge leisten. Aber auch ein mutmaßlicher Vater hat ein Recht zu wissen, ob er der leibliche Vater eines Kindes ist. Hier erfolgt die Vaterschaftsfeststellung dann durch einen freiwilligen Vaterschaftstest. Diese Feststellung ist nicht nur wichtig, weil Kinder einen Anspruch darauf haben ihre Herkunft zu kennen, sondern auch um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme. Ein Mann hat keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest, wenn er eine sexuelle Beziehung mit einer verheirateten Frau unterhielt, die nach dem Ende der Beziehung in ihrer Ehe ein Kind gebar. In diesem Fall sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde-Nr. 16112/15) durch einen Vaterschaftstest die ansonsten intakte familiäre Situation und damit auch das Kindeswohl gefährdet.

Voraussetzungen für einen Vaterschaftstest

Voraussetzung für einen Vaterschaftstest ist immer die Einwilligung der Betroffenen. Heimliche Vaterschaftstests sind nicht erlaubt und werden mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet. Kommt ein Kind während einer Ehe zu Welt, gilt der Ehemann als rechtlicher Vater des Kindes. Zweifelt er an seiner biologischen Vaterschaft, so hat er die Möglichkeit seine Vaterschaft anzufechten. Dieses Recht haben auch das volljährige Kind und die Ehefrau. Kinder, die nicht in eine Ehe hineingeboren werden, gelten als vaterlos. Es sei denn ein Mann hat die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkannt. Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, kann das Familiengericht einen Vaterschaftstest anordnen.

Vaterschaftstest – Wer trägt die Kosten?

Einfache Vaterschaftstests, die lediglich für Klarheit sorgen sollen, kosten etwa zwischen 100 und 400 Euro. Für ein fundiertes Abstammungsgutachten, welches auch vor Gericht Stand halten soll, muss man mit wenigstens 600 Euro rechnen. Die Kosten für einen privaten Vaterschaftstest trägt der Auftraggeber. Wird der Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet, muss der ermittelte Vater die Kosten übernehmen.

Die Vaterschaftsanerkennung

Vater legt den Arm um seine kleine TochterIn Deutschland werden mehr als 30 Prozent aller Kinder außerhalb einer Ehe geboren. Auch wenn uneheliche und eheliche Kinder rechtlich vollkommen gleichgestellt sind, so sind die rechtlichen Verhältnisse, in die ein uneheliches Kind hineingeboren wird, doch andere. Das bedeutet, dass Ehemänner automatisch als rechtlicher Vater für alle in dieser Ehe geborenen Kinder gelten. Bei unehelich geborenen Kindern ist dies nicht der Fall. Eine rechtliche Vaterschaft ist in diesem Fall erst vorhanden, wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Zweifelt ein vermeintlich leiblicher Vater seine Vaterschaft an, kann er diese beim Familiengericht anfechten. Eine Mutter kann hingegen eine Vaterschaftsfeststellung des leiblichen Vaters auch gegen dessen Willen einklagen. Ein Mann, der seine Vaterschaft für ein außerehelich geborenes Kind anerkennt, ist nicht automatisch auch sorge- oder umgangsberechtigt. Ein gemeinsames Sorgerecht muss in diesen Fällen entweder von beiden Eltern öffentlich beurkundet werden oder der Vater beantragt dies beim zuständigen Familiengericht. Unverheiratet zusammenlebende Paare, die gemeinsam ein Kind erziehen wollen, können bürokratische Hürden vermeiden, wenn sie sich noch vor der Geburt des Kindes zu einer Heirat entschließen.

Eine Vaterschaftsanerkennung bringt Rechte und Pflichten mit sich

Der Wille des Vaters allein genügt nicht, um ein Kind als das seine anzuerkennen. Auch die Kindesmutter muss mit der Vaterschaftsanerkennung einverstanden sein. Mit der Anerkennung gewinnt der rechtliche bzw. soziale Vater dann seine väterlichen Rechte und Pflichten. Eine Vaterschaftsanerkennung hat erhebliche rechtliche Folgen. Es können Unterhaltsansprüche des Kindes und möglicherweise der Ehefrau, Ansprüche auf Waisenrente, Änderungen bei der Staatsangehörigkeit oder Versicherungsansprüche des Kindes entstehen.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Richter blättert in DokumentenEine Vaterschaftsanerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Diese Urkunde kann durch einen Notar erstellt und beurkundet werden. Auch befugte Mitarbeiter des Jugendamtes oder des Amtsgerichts können eine Vaterschaft beurkunden. Die meist einfachste Möglichkeit der Beurkundung bietet sich durch einen Standesbeamten im zuständigen Standesamt, da eine beglaubigte Abschrift der Urkunde zu guter Letzt sowieso dem Standesamt zu überbringen ist. Bei einem gerichtlichen Anerkennungsverfahren ist die Beurkundung auch durch das Familiengericht möglich. Vorzulegen sind:
  • der Personalausweis oder Reisepass von Vater und Mutter
  • die Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden von Vater und Mutter
  • der Mutterpass (bei Beantragung vor der Geburt) oder
  • die Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt)
  • eventuell vorhandene Scheidungsunterlagen

Die Kosten einer Vaterschaftsanerkennung

Erkennt man die Vaterschaft vor der Geburt an, so fallen keine Kosten an. Nach der Geburt fallen durch die notwendige Änderung der Geburtsurkunde etwa 30 Euro an.

Die Vaterschaftsanerkennung eines nicht biologischen Kindes

Stimmt die Mutter zu, so kann ein Mann auch die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, das nicht sein biologisches Kind ist. Diese Entscheidung sollte aber gut überlegt sein, denn sie kann nicht nach Belieben wieder rückgängig gemacht werden. Auch als „freiwilliger“ Vater geht man mit seiner Vaterschaftsanerkennung Vaterpflichten ein. Ein eventuelles Scheitern der Beziehung, würde bedeuten Unterhaltspflichten für das anerkannte Kind zu tragen, das Kind ist dann auch erbberechtigt. Hier ist unbedingt Klarheit zwischen den Partnern vonnöten, und letztlich auch dem Kind gegenüber, welches ein Recht auf die Klärung seiner leiblichen Abstammung hat.

Das Vaterschaftsanfechtungsverfahren - die Vaterschaftsanerkennung rückgängig machen

Ist die Vaterschaftsanerkennung erst einmal genehmigt, kann sie nur durch ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren rückgängig gemacht werden. Ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren darf auch nur von bestimmten Personen beantragt werden. Dazu berechtigt ist der rechtliche Vater, der mögliche biologische Vater, der Ehemann der Mutter zur Zeit der Geburt, die Kindesmutter sowie das Kind selbst, oder dessen gesetzlicher Vertreter. Des weiteren ist zu beachten, dass das Gericht kein intaktes familiäres Umfeld des Kindes gefährden würde und einer Klage nur stattgeben wird, wenn der anerkannte Vater nicht mit dem Kind in einer familienähnlichen Situation lebt. Ist dies nicht der Fall und liegen dem Gericht triftige Gründe vor, so kann ein Antrag für ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vor dem Familiengericht gestellt werden. Die Vaterschaft des rechtlichen Vaters wird hier in Frage gestellt und das Familiengericht wird in aller Regel ein Abstammungsgutachten anordnen. Stellt sich durch diesen Vaterschaftstest heraus, dass der rechtliche Vater nicht auch der biologische ist, wird das Gericht ihm die Elternrechte entziehen und dem biologischen Vater zusprechen. Es gibt Fristen die bei einer Vaterschaftsanfechtung einzuhalten sind. So hat eine berechtigte Person, ab dem Moment an dem sie von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen, genau zwei Jahre Zeit, diese anzufechten. Die Frist beginnt jedoch frühestens ab der Geburt des Kindes. Ist diese Frist erst einmal verstrichen, so hat der Berechtigte keinerlei Möglichkeiten mehr, gegen die Vaterschaft zu klagen.

So hilft Ihnen ein Anwalt für Familienrecht!

Wer eine Vaterschaft beweisen möchte, oder umgekehrt beweisen möchte, dass er nicht der biologische Vater ist, braucht Beweise, die vor Gericht Stand halten. In erster Linie ist dies ein Abstammungsgutachten. Ein Anwalt für Familienrecht hilft Ihnen Ihre Ansprüche auf oder gegen einen Vaterschaftstest erfolgreich durchzusetzen. Er kennt die Fristen, in denen eine Vaterschaft angefochten werden kann und vertritt Sie durchsetzungsstark und effektiv vor dem Familiengericht.
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