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Fragen zum Vaterschaftstest? Schnelle Hilfe vom Anwalt für Familienrecht
Letzte Aktualisierung am 2020-07-22 /
Lesedauer ca. 5 Minuten
- Vaterschaftsfeststellung durch Vaterschaftstest
- Voraussetzungen für einen Vaterschaftstest
- Vaterschaftstest – Wer trägt die Kosten?
- Die Vaterschaftsanerkennung
- Eine Vaterschaftsanerkennung bringt Rechte und Pflichten mit sich
- Welche Unterlagen sind notwendig?
- Die Kosten einer Vaterschaftsanerkennung
- Die Vaterschaftsanerkennung eines nicht biologischen Kindes
- Das Vaterschaftsanfechtungsverfahren - die Vaterschaftsanerkennung rückgängig machen
- So hilft Ihnen ein Anwalt für Familienrecht!
Vaterschaftsfeststellung durch Vaterschaftstest
Ein Vater muss, zur Feststellung seiner Vaterschaft, der Aufforderung durch ein Familiengericht in der Regel Folge leisten. Aber auch ein mutmaßlicher Vater hat ein Recht zu wissen, ob er der leibliche Vater eines Kindes ist. Hier erfolgt die Vaterschaftsfeststellung dann durch einen freiwilligen Vaterschaftstest. Diese Feststellung ist nicht nur wichtig, weil Kinder einen Anspruch darauf haben ihre Herkunft zu kennen, sondern auch um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme. Ein Mann hat keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest, wenn er eine sexuelle Beziehung mit einer verheirateten Frau unterhielt, die nach dem Ende der Beziehung in ihrer Ehe ein Kind gebar. In diesem Fall sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde-Nr. 16112/15) durch einen Vaterschaftstest die ansonsten intakte familiäre Situation und damit auch das Kindeswohl gefährdet.Voraussetzungen für einen Vaterschaftstest
Voraussetzung für einen Vaterschaftstest ist immer die Einwilligung der Betroffenen. Heimliche Vaterschaftstests sind nicht erlaubt und werden mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet. Kommt ein Kind während einer Ehe zu Welt, gilt der Ehemann als rechtlicher Vater des Kindes. Zweifelt er an seiner biologischen Vaterschaft, so hat er die Möglichkeit seine Vaterschaft anzufechten. Dieses Recht haben auch das volljährige Kind und die Ehefrau. Kinder, die nicht in eine Ehe hineingeboren werden, gelten als vaterlos. Es sei denn ein Mann hat die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkannt. Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, kann das Familiengericht einen Vaterschaftstest anordnen.Vaterschaftstest – Wer trägt die Kosten?
Einfache Vaterschaftstests, die lediglich für Klarheit sorgen sollen, kosten etwa zwischen 100 und 400 Euro. Für ein fundiertes Abstammungsgutachten, welches auch vor Gericht Stand halten soll, muss man mit wenigstens 600 Euro rechnen. Die Kosten für einen privaten Vaterschaftstest trägt der Auftraggeber. Wird der Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet, muss der ermittelte Vater die Kosten übernehmen.Die Vaterschaftsanerkennung
In Deutschland werden mehr als 30 Prozent aller Kinder außerhalb einer Ehe geboren. Auch wenn uneheliche und eheliche Kinder rechtlich vollkommen gleichgestellt sind, so sind die rechtlichen Verhältnisse, in die ein uneheliches Kind hineingeboren wird, doch andere. Das bedeutet, dass Ehemänner automatisch als rechtlicher Vater für alle in dieser Ehe geborenen Kinder gelten. Bei unehelich geborenen Kindern ist dies nicht der Fall. Eine rechtliche Vaterschaft ist in diesem Fall erst vorhanden, wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Zweifelt ein vermeintlich leiblicher Vater seine Vaterschaft an, kann er diese beim Familiengericht anfechten. Eine Mutter kann hingegen eine Vaterschaftsfeststellung des leiblichen Vaters auch gegen dessen Willen einklagen. Ein Mann, der seine Vaterschaft für ein außerehelich geborenes Kind anerkennt, ist nicht automatisch auch sorge- oder umgangsberechtigt. Ein gemeinsames Sorgerecht muss in diesen Fällen entweder von beiden Eltern öffentlich beurkundet werden oder der Vater beantragt dies beim zuständigen Familiengericht. Unverheiratet zusammenlebende Paare, die gemeinsam ein Kind erziehen wollen, können bürokratische Hürden vermeiden, wenn sie sich noch vor der Geburt des Kindes zu einer Heirat entschließen.Eine Vaterschaftsanerkennung bringt Rechte und Pflichten mit sich
Der Wille des Vaters allein genügt nicht, um ein Kind als das seine anzuerkennen. Auch die Kindesmutter muss mit der Vaterschaftsanerkennung einverstanden sein. Mit der Anerkennung gewinnt der rechtliche bzw. soziale Vater dann seine väterlichen Rechte und Pflichten. Eine Vaterschaftsanerkennung hat erhebliche rechtliche Folgen. Es können Unterhaltsansprüche des Kindes und möglicherweise der Ehefrau, Ansprüche auf Waisenrente, Änderungen bei der Staatsangehörigkeit oder Versicherungsansprüche des Kindes entstehen.Welche Unterlagen sind notwendig?
Eine Vaterschaftsanerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Diese Urkunde kann durch einen Notar erstellt und beurkundet werden. Auch befugte Mitarbeiter des Jugendamtes oder des Amtsgerichts können eine Vaterschaft beurkunden. Die meist einfachste Möglichkeit der Beurkundung bietet sich durch einen Standesbeamten im zuständigen Standesamt, da eine beglaubigte Abschrift der Urkunde zu guter Letzt sowieso dem Standesamt zu überbringen ist. Bei einem gerichtlichen Anerkennungsverfahren ist die Beurkundung auch durch das Familiengericht möglich. Vorzulegen sind:- der Personalausweis oder Reisepass von Vater und Mutter
- die Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden von Vater und Mutter
- der Mutterpass (bei Beantragung vor der Geburt) oder
- die Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt)
- eventuell vorhandene Scheidungsunterlagen