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Vereinsrecht - Rechtsrahmen für Vereine aller Art
Letzte Aktualisierung am 2016-09-13 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Vereine: gemeinsame Interessen als Basis
- Der Status eines Vereins
- Vereinsgründung im Vereinsrecht - hier müssen Formalien beachtet werden
- Die Satzung, Herz und Kern des Vereins
- Bei der Gründung keine Fehler machen
Vereine: gemeinsame Interessen als Basis
In einem Verein schließen sich (in der Regel) Gleichgesinnte zusammen, um einem gemeinsamen Interesse zu folgen: Tauben zu züchten, zu tanzen, zu kicken, oder - es geht auch skurriler - sich lange Bärte wachsen zu lassen. Das Vereinsrecht regelt die Gründung und die Organisation von Vereinen.Der Status eines Vereins
Das Gesetz unterscheidet zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen. Zu den wirtschaftlichen Vereinen zählen Gesellschaften, deren Zweck wirtschaftliches Handeln ist: AG, KGaA, GmbH usw. Nicht wirtschaftliche Vereine ("Idealvereine") kennen kein Gewinnstreben sondern verfolgen ideelle Ziele. Beide Vereinsformen besitzen den Status einer juristischen Person und sind damit rechtsfähig. Es gibt allerdings auch nicht rechtsfähige Vereine bzw. zahlreiche vereinsrechtliche Sonderformen. Bei nicht rechtsfähigen Vereinen haftet derjenige, der im Namen des Vereins handelt, vollumfänglich persönlich auch für Rechtsgeschäfte, die mit Dritten abgeschlossen werden.Vereinsgründung im Vereinsrecht - hier müssen Formalien beachtet werden
Um den beschriebenen Vereinsstatus zu erlangen, sind Vereine an strenge formale Kriterien gebunden. Sie müssen:- Eine Gründungsversammlung abhalten (mindestens 7 Mitglieder),
- eine Satzung beschließen,
- ein Gründungsprotokoll verabschieden,
- einen Vorstand wählen,
- den Verein in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eintragen.