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Rechtliches zur Verfassungsbeschwerde
Letzte Aktualisierung am 2016-08-18 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Verfassungsbeschwerde – dem Bürger zu seinem Recht verhelfen
- Alle anderen Rechtsmittel müssen bereits ausgeschöpft sein
- Formvorschriften und Bedingungen
- Kein Anwaltszwang für die Verfassungsbeschwerde
- Verfassungsbeschwerden schaffen rechtliche Klarheit
Verfassungsbeschwerde – dem Bürger zu seinem Recht verhelfen
Jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland steht das Recht zu, per Verfassungsbeschwerde prüfen zu lassen, ob gegen seine Grundrechte verstoßen wurde. Dieses Recht ist seit dem Jahr 1969 im Grundgesetz verankert. Allein das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet über eine Verfassungsbeschwerde. Sie kommt als Rechtsmittel zum Einsatz, wenn es um die Vereinbarkeit hoheitlicher Entscheidungen mit dem Grundgesetz geht. Sie kann folglich gegen Maßnahmen einer Behörde, ein Gesetz, ein Urteil etc. gerichtet sein. Es wird dabei also nicht über Schmerzensgeld entschieden oder Schadenersatz zuerkannt. Ein Bürger hat dem Staat gegenüber den Anspruch, dass eine Beeinträchtigung seiner Grundrechte, die er durch eine andere Person, eine Institution oder eine juristische Person erfahren hat, beseitigt werden muss.Alle anderen Rechtsmittel müssen bereits ausgeschöpft sein
Die Verfassungsbeschwerde ist als Rechtsmittel die „ultima ratio“. Sie kann in der Regel nur dann eingesetzt werden, wenn alle anderen Rechtsmittel bereits ausgeschöpft sind, wenn der Kläger also zuvor bereits den Rechtsweg durch alle Instanzen erschöpft hat. Und auch dann ist längst nicht klar, ob sie Erfolg haben wird: Eine wesentlicher Teil der Beschwerden, die beim Verfassungsgericht eingehen, wird gar nicht erst nicht zur Entscheidung zugelassen. Diskutabel: Das Bundesverfassungsgericht muss die Ablehnung einer Beschwerde nicht begründen. Warum sie abgelehnt wurde, erfährt der Beschwerdeführer nicht unbedingt.Formvorschriften und Bedingungen
Natürlich muss die höchste deutsche Rechtsinstanz verhindern, dass sie in Verfassungsbeschwerden ertrinkt. Daher ist dieser Rechtsweg mit einigen Hürden versehen. Neben den Kriterien, die an die Zulassung einer Beschwerde angelegt werden, bestehen Formvorschriften und Bedingungen: Eine Verfassungsbeschwerde muss schriftlich erfolgen; sie muss natürlich auch vom Beschwerdeführer begründet sein. Sie steht nur einem Bürger zu, der selbst, gegenwärtig und unmittelbar von der Rechtsverletzung betroffen ist.Kein Anwaltszwang für die Verfassungsbeschwerde
Wer eine Verfassungsbeschwerde einreichen möchte, braucht dafür keinen Rechtsanwalt. Allerdings stehen die Chancen wesentlich besser, wenn man bereits für die Formulierung der Begründung einen erfahrenen Anwalt beauftragt. Bei der Verfassungsbeschwerde sind Fristen zu beachten. Richtet sie sich gegen behördliche Maßnahmen oder gegen ein Gerichtsurteil, so muss sie innerhalb eines Monats erhoben werden. Spätestens wenn die Beschwerde angenommen wird und es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt (oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule) zwingend. Gebühren für das Verfahren fallen nicht an. Wenn die Beschwerde angenommen und dann zur Verhandlung zugelassen wird, sind die Chancen auf Erfolg immer noch denkbar gering. Nur bei ca. zwei und vier Prozent (Schätzwerte) der Verfassungsbeschwerden entscheidet das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Beschwerdeführers.Verfassungsbeschwerden schaffen rechtliche Klarheit
Hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen, kann es:- eine evtl. verfassungswidrige Entscheidung aufheben
- eine behördliche Maßnahme für verfassungswidrig erklären
- oder ein Gesetz für nichtig erklären.