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Infos zur verkehrspsychologischen Beratung
Letzte Aktualisierung am 2016-09-05 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Kein Punkteabbau mehr mit der verkehrspsychologischen Beratung
- Warum die VPB eine Chance ist
- Die verkehrspsychologische Beratung muss man selbst zahlen
- Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht
- Bei einem A-Verstoß (schwerwiegender Verstoß) oder
- zwei B-Verstößen (weniger schwerwiegend)