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Zwangsversteigerungsrecht - wenn Immobilen unter den Hammer kommen
Letzte Aktualisierung am 2015-12-01 /
Lesedauer ca. 2 Minuten
- Zwangsversteigerung: Voraussetzungen und Ablauf
- Auch der Schuldner hat Rechte
- Hinterher ist man schlauer
Zwangsversteigerung: Voraussetzungen und Ablauf
Das Gesetz erkennt den hohen existenziellen Wert einer Immobilie an. Eigentum ist ein Grundrecht; bei einer Zwangsversteigerung greift der Staat in dieses Grundrecht ein, um die Belange des Gläubigers zu befriedigen. Es muss daher gewährleistet sein, dass auch der Schuldner zumindest die Möglichkeit hat, eine Zwangsversteigerung durch Rechtsmittel abzuwehren. Immerhin steht unter Umständen seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Eine Zwangsversteigerung muss besondere Bedingungen erfüllen, ohne die sie nicht formal korrekt durchgeführt werden kann:- Antrag durch den Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht
- Vollstreckungstitel (muss die Gläubiger, Schuldner, Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung bezeichnen)
- Vollstreckungsklausel (beantragt der Gläubigers beim Urkundsbeamten des zuständigen Gerichts)
- die Zustellung von Titel und Klausel beim Schuldner.