anwaltssuche
Suche

Einen kompetent Rechtsanwalt für Internetrecht in Aachen bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Aachen für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Aachen
Raum eines Datencenters
Raum eines Datencenters ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Da geht es um Datenschutz und Haftung, um Urheberrechte oder Namensrechte bis hin zu strafrechtlichen Delikten wie Phishing. Alle rechtlichen Vorgaben zu beachten scheint fast unmöglich. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. Denn es wird gern übersehen, dass sowohl ein Impressum als auch AGBs zwingend notwendig sind. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Aachener Anwalt zur Prüfung vor.

Die Abmahnung

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. Meistens hat man hierbei gegen geltendes Marken- oder Urheberrecht, oder auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Anderenfalls wäre dies ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Da dieses Einverständnis nachweisbar sein muss, eignet sich dafür z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Jedoch gilt auch hier, dass zu jeder Zeit die Abmeldung des Newsletters möglich sein muss. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Filesharing und das Gesetz

Der Begriff Filesharing umschreibt das Tauschen oder Teilen von Daten über das Internet. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Sie ermöglichen den Datentransfer durch Entschlüsselung und Bereitstellung. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dies ist verständlich, da der Urheber mit der Vergabe von Lizenzen Geld verdient, welches ihm fehlt, wenn für die Nutzung sträflicherweise nicht bezahlt wird. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Haben die Eltern eine Kontrollpflicht? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.