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junge Frau mit VR-Brille ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Da geht es um Datenschutz und Haftung, um Urheberrechte oder Namensrechte bis hin zu strafrechtlichen Delikten wie Phishing. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Bereits bei der Erstellung einer eigenen Website können schwerwiegende Fehler gemacht werden. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Das ist sowohl für den Eigentümer der Website als auch für den Kunden wichtig und schafft Vertrauen. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Leider kann genau dies schnell zu Ärger führen. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Eine rechtliche Prüfung ist aus diesen Gründen immer ratsam.

Die Abmahnung

Zum großen Schreckgespenst im Internet ist inzwischen das Wort Abmahnung geworden. Häufig wird sogar von Abmahnwellen gesprochen oder auch von Abmahnanwälten. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass jede E-Mail ein Impressum enthalten muss. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. Bestehende, geschäftliche Beziehungen zwischen den Parteien lassen eine Werbung per E-Mail zu. Gültig ist aber hier genauso, dass der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat der Zusendung vom Werbung per E-Mail zu widersprechen. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Das Filesharing und das UrhG

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Auch Filesharing ist also diesen urheberrechtlichen Bedingungen unterworfen. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dem Urheber der Daten geht dadurch oft viel Geld verloren. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Vertrauen Sie sich deshalb einem Anwalt für Internetrecht an und schützen sich so vor Missbrauch. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Haften die Eltern für ihre Kinder? Eltern sind verpflichtet sich auch nachträglich um Aufklärung zu kümmern wer in ihrer Familie für das illegale Filesharing verantwortlich ist, wenn sie es nicht selbst begangen haben, so ein Urteil des BGH vom 30. März 2017. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Kann man einen unbekannten Dritten als Täter nicht ausschließen, kann der Anschlussinhaber für ein illegales Download nicht zur Haftung herangezogen werden. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Leisten Sie keine Unterschrift unter eine Abmahnung oder die sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung, dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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