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Das Recht und das Internet
Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Da dies Vertrauen beim Kunden schafft und für Klarheit sorgt. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Unpassende Formulierungen oder unzulässige Klauseln, die man unbedacht übernimmt können jedoch schnell zu Ärger oder gar einer Abmahnung führen. Oder die AGBs passen nicht für das eigene Geschäftsmodell. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Sich bei der Erstellung der AGBs anwaltliche Hilfe zu holen, ist der sicherste Weg um fehlende oder unzulässige Klauseln und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Internetabmahnung
Internetabmahnungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Selbstverständlich muss dem Newsletterabonnenten jederzeit die Gelegenheit gegeben werden sich aus der Verteilerliste wieder auszutragen. Ebensowichtig ist das Impressung im Anhang einer jeden E-Mail. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Bei bereits bestehenden Kontakten, also Geschäftsbeziehungen, gelten diese Maßgaben in etwas abgeschwächter Form. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.
Gesetzliche Regelungen zum Filesharing
Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. Der Gesetzgeber verbietet dies nicht grundsätzlich. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Auch für das Filesharing gelten diese Richtlinien. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Auch Filesharing ist also diesen urheberrechtlichen Bedingungen unterworfen. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Dem Urheber der Daten geht dadurch oft viel Geld verloren. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Wurden Ihre Urheberrechte mißachtet, so wenden Sie sich an einen Anwalt mit Fachgebiet Internetrecht. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Ein weiteres Problem um das sich Gerichte kümmern müssen ist das illegale Filesharing in Familien. Haften die Eltern für ihre Kinder? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Leisten Sie keine Unterschrift unter eine Abmahnung oder die sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung, dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.