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Das Internetrecht
Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Rechtliche Auflagen sind oft schwer zu überblicken. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Erfolgt die Übernahme fremder AGBs ohne Einwilligung des Verfassers, so verletzt man auch sein Urheberrecht. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Dresdener Anwalt zur Prüfung vor.
Die Abmahnung
Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.
Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?
Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Voraussetzung ist jedoch, man besitzt selbst die Urheberrechte über den geteilten Inhalt, oder es gibt keinen Urheberrechtsanspruch an den geteilten Daten. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Dies bedeutet, jeder kann nun auch ohne Lizenz oder Genehmigung auf das Produkt zugreifen. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Einen Anwalt für Internetrecht um Rat zu fragen, sollte eine der ersten Handlungen sein, wenn man eine Abmahnung bekommen hat. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Ohne anwaltlichen Rat eine Abmahnung zu unterschreiben kommt einem Eingeständnis gleich. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.