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Viele Rechtsbereiche berühren das Internet
Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Es kann auch sein, dass die AGBs nicht für die eigene Firmenidee funktionieren. Fremde AGBs einfach zu kopieren erfüllt den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Düsseldorfer Anwalt zur Prüfung vor.
Internetabmahnung
Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Bei einer Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen und mit Strafen gedroht. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Dies wäre wettbewerbswidrig und damit ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Andernfalls hat der Sender mit rechtlichen Schritten zu rechnen. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. E-Mail-Werbung ist in der Regel dann zulässig, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender der Mail und dem Empfänger besteht. Jedoch gilt auch hier, dass zu jeder Zeit die Abmeldung des Newsletters möglich sein muss. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Eine Bücherei, die Werbung für Rasenmäher macht würde diesen Voraussetzungen also nicht entsprechen.
Die Rechtslage des Filesharing in Kürze
Der Begriff Filesharing umschreibt das Tauschen oder Teilen von Daten über das Internet. Filesharing ist nicht per se verboten. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) erklärt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst zum Schutzgegenstand. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Es besteht ein lebenslanges, automatisches Recht auf diesen Urheberanspruch und sogar noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach Erlöschen des Urheberrechts gilt das Werk als „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Wer haftet in der Familie? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.