anwaltssuche
Suche

Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Internetrecht in Frankfurt am Main

Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Rechtsanwalt Tobias Rath Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Tobias Rath
Rechtsanwalt Rath
Rechtsanwalt
Flörsheimer Straße 7, 60326 Frankfurt am Main
(1 Bewertung)
Zu meinem Profil
Infos über Anwälte für Internetrecht in Frankfurt am Main
Mädchen mit virtual Reality Brille
Mädchen mit virtual Reality Brille ©freepik - mko

Welches Recht fürs Internet?

Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Bereits bei der Erstellung einer eigenen Website können schwerwiegende Fehler gemacht werden. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Unpassende Formulierungen oder unzulässige Klauseln, die man unbedacht übernimmt können jedoch schnell zu Ärger oder gar einer Abmahnung führen. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Fremde AGBs einfach zu kopieren erfüllt den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Frankfurt am Mainer Anwalt zur Prüfung vor.

Die Abmahnung im Internet

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Häufig wird sogar von Abmahnwellen gesprochen oder auch von Abmahnanwälten. Abmahnung bedeutet, das Hinweisen auf ein Fehlverhalten und das Anmahnen von Konsequenzen. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. Klassisch ist das Beispiel eines zugesandten Newsletters via E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers. Dies wäre wettbewerbswidrig und damit ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Ebensowichtig ist das Impressung im Anhang einer jeden E-Mail. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Jedoch gilt auch hier, dass zu jeder Zeit die Abmeldung des Newsletters möglich sein muss. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Filesharing und das Gesetz

Über das Internet werden Daten meist in Form von Texten, Liedern oder Videos getauscht, dies nennt man Filesharing. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Schützenswerte Gegenstände lt. UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Wurden Ihre Urheberrechte mißachtet, so wenden Sie sich an einen Anwalt mit Fachgebiet Internetrecht. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Müssen Eltern ihre Kinder kontrollieren? Laut einem BGH-Urteil vom 30. März 2017 müssen Eltern zumindest nachträglich recherchieren, wenn sie das Filesharing nicht selbst begangen haben. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Einen Anwalt für Internetrecht um Rat zu fragen, sollte eine der ersten Handlungen sein, wenn man eine Abmahnung bekommen hat. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Der Anwalt behält dies und andere Fallstricke sicher im Auge. Selbst, ohne Rechtsrat, zu handeln und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sprich Abmahnung, unterschreiben, ist gleichbedeutend mit dem Ablegen eines Geständnisses. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.