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Viele Rechtsbereiche berühren das Internet
Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Sich bei der Erstellung der AGBs anwaltliche Hilfe zu holen, ist der sicherste Weg um fehlende oder unzulässige Klauseln und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Internetabmahnung
Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Als Beispiel wäre ein per E-Mail zugesandter Newsletter zu nennen, der vom Empfänger vorher nicht genehmigt wurde. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Fehlt eines dieser Kriterien können rechtliche Schritte in Form einer Abmahnung eingeleitet werden. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.
Filesharing und das Urheberrechtsgesetz
Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Fremdnutzung muss folglich vom Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigt werden. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing funktioniert auch über Torrent-seiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Auch Filesharing ist also diesen urheberrechtlichen Bedingungen unterworfen. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Erkämpfen Sie sich mit seiner Hilfe ihr Recht und minimieren sie so den entstandenen Verlust. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Haften die Eltern für ihre Kinder? Eltern sind verpflichtet sich auch nachträglich um Aufklärung zu kümmern wer in ihrer Familie für das illegale Filesharing verantwortlich ist, wenn sie es nicht selbst begangen haben, so ein Urteil des BGH vom 30. März 2017. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einer Abmahnung wegen Filesharing ist es unbedingt ratsam sich dem Rat und dem Wissen eines Anwalts für Internetrecht anzuvertrauen. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.