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Das Internetrecht
Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Rechtliche Auflagen sind oft schwer zu überblicken. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Das ist sowohl für den Eigentümer der Website als auch für den Kunden wichtig und schafft Vertrauen. Sich die Arbeit durch die Übernahme fremder AGBs zu erleichtern erscheint als Arbeitserleichterung. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Hamburg
Was hat es mit der Internetabmahnung auf sich?
Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. Als Beispiel wäre ein per E-Mail zugesandter Newsletter zu nennen, der vom Empfänger vorher nicht genehmigt wurde. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. E-Mail-Werbung ist in der Regel dann zulässig, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender der Mail und dem Empfänger besteht. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. So darf eine Gärtnerei beispielsweise keine Werbung für Versicherungen bewerben.
Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?
Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Filesharing-Seiten können diese Daten entschlüsseln und für den Download bereitstellen. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Anwälte oder Unternehmen werden also angestellt bzw. beauftragt solche Rechtsüberschreitungen zu ahnden. Als geprellter Urheber sollte man sich dringend dem versierten Rat und der Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht anvertrauen. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Gibt es eine elterliche Haftung? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Ist dies nicht möglich, so haften auch in diesem Fall die Eltern für ihre Kinder. Bei Ehegatten verhält es sich anders, denn eine gegenseitige Überwachung könne nicht gefordert werden, lautet ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Im Zweifelsfall sind deshalb beide freizusprechen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unbekannter Dritter für den Download verantwortlich ist. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Der fachkundige Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie rechtssicher beraten. Ohne anwaltlichen Rat eine Abmahnung zu unterschreiben kommt einem Eingeständnis gleich. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Hamburg.