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Welches Recht fürs Internet?
Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Konflikte können aus zweierlei Gründen entstehen. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Erfolgt die Übernahme fremder AGBs ohne Einwilligung des Verfassers, so verletzt man auch sein Urheberrecht. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in Hannover.
Die Abmahnung
Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Unschöne Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen werden gebraucht. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Ebensowichtig ist das Impressung im Anhang einer jeden E-Mail. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. So darf eine Gärtnerei beispielsweise keine Werbung für Versicherungen bewerben.
Gesetzliche Regelungen zum Filesharing
Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, man ist selbst Urheber der getauschten Daten oder die Urheberrechte sind bereits erloschen. Schützenswerte Gegenstände lt. UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Filesharing-Seiten können diese Daten entschlüsseln und für den Download bereitstellen. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Dem Urheber der Daten geht dadurch oft viel Geld verloren. Er muss auf Einnahmen durch Eintritt oder den Kauf von DVD oder CD unfreiwillig verzichten. Anwälte oder Unternehmen werden also angestellt bzw. beauftragt solche Rechtsüberschreitungen zu ahnden. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Haften die Eltern für ihre Kinder? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Bei Ehegatten verhält es sich anders, denn eine gegenseitige Überwachung könne nicht gefordert werden, lautet ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.