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Welches Recht fürs Internet?
Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Alle rechtlichen Vorgaben zu beachten scheint fast unmöglich. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Genau und auf das Online-Geschäft abgestimmt sollten sie sein. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Konflikte können aus zweierlei Gründen entstehen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Das Kopieren fremder AGBs ohne Zustimmung der Urhebers, führt zur Verletzung des Urheberrechtes. Lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber anwaltlich beraten.
Die Abmahnung
Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Abmahnung bedeutet, das Hinweisen auf ein Fehlverhalten und das Anmahnen von Konsequenzen. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. Klassisch ist das Beispiel eines zugesandten Newsletters via E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Andernfalls hat der Sender mit rechtlichen Schritten zu rechnen. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Bestehende, geschäftliche Beziehungen zwischen den Parteien lassen eine Werbung per E-Mail zu. Gültig ist aber hier genauso, dass der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat der Zusendung vom Werbung per E-Mail zu widersprechen. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.
Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?
Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Voraussetzung ist jedoch, man besitzt selbst die Urheberrechte über den geteilten Inhalt, oder es gibt keinen Urheberrechtsanspruch an den geteilten Daten. Schützenswerte Gegenstände lt. UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Filesharing-Seiten können diese Daten entschlüsseln und für den Download bereitstellen. Die Urhebergesetze sind auch hier selbstverständlich gültig und einzuhalten. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Denn für den Urheber ist dies ein beträchtliches Verlustgeschäft. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Haften die Eltern für ihre Kinder? Laut einem BGH-Urteil vom 30. März 2017 müssen Eltern zumindest nachträglich recherchieren, wenn sie das Filesharing nicht selbst begangen haben. Ist dies nicht möglich, so haften auch in diesem Fall die Eltern für ihre Kinder. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Einen Anwalt für Internetrecht um Rat zu fragen, sollte eine der ersten Handlungen sein, wenn man eine Abmahnung bekommen hat. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Der fachkundige Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie rechtssicher beraten. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.