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Rechtssicherheit im Internet
Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. Da geht es um Datenschutz und Haftung, um Urheberrechte oder Namensrechte bis hin zu strafrechtlichen Delikten wie Phishing. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. Denn es wird gern übersehen, dass sowohl ein Impressum als auch AGBs zwingend notwendig sind. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Fremde AGBs einfach zu kopieren erfüllt den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung. Eine rechtliche Prüfung ist aus diesen Gründen immer ratsam.
Internetabmahnung
Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.
Die Rechtslage des Filesharing in Kürze
Filesharing ist das Tauschen von schöpferischen Daten via Internet. Der Gesetzgeber verbietet dies nicht grundsätzlich. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Der Urheber muss nicht aktiv ein Urheberrecht für sein Werk beantragen, dies ist ein automatisches Recht und besteht ein Leben lang und zusätzlich noch weitere 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Dies ist auch nicht anders bei Filesharing. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Sie ermöglichen den Datentransfer durch Entschlüsselung und Bereitstellung. Die Urhebergesetze sind auch hier selbstverständlich gültig und einzuhalten. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Dies ist verständlich, da der Urheber mit der Vergabe von Lizenzen Geld verdient, welches ihm fehlt, wenn für die Nutzung sträflicherweise nicht bezahlt wird. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Haben die Eltern eine Kontrollpflicht? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. Können sie nicht namentlich nachweisen welches ihrer Kinder diese illegale Handlung vollzogen hat, so werden die Eltern selbst zur Haftung herangezogen. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Im Zweifelsfall sind deshalb beide freizusprechen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unbekannter Dritter für den Download verantwortlich ist. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Selbst, ohne Rechtsrat, zu handeln und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sprich Abmahnung, unterschreiben, ist gleichbedeutend mit dem Ablegen eines Geständnisses. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Internetrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.