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Internet – Welches Recht gilt?
Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Ist man nicht vom Fach kennt man vermutlich nicht alle rechtlichen Vorschriften. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. AGBs und das Impressum beispielsweise werden oft vernachlässigt oder weggelassen, sie gehören aber unbedingt zu einer Website. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Da dies Vertrauen beim Kunden schafft und für Klarheit sorgt. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Unpassende Formulierungen oder unzulässige Klauseln, die man unbedacht übernimmt können jedoch schnell zu Ärger oder gar einer Abmahnung führen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Stuttgarter Anwalt zur Prüfung vor.
Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?
Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Abmahnungen sollen vornehmlich die Gerichte entlasten durch außergerichtliche Streitbeilegung. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Andernfalls hat der Sender mit rechtlichen Schritten zu rechnen. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. So darf eine Gärtnerei beispielsweise keine Werbung für Versicherungen bewerben.
Filesharing und das Gesetz
Über das Internet werden Daten meist in Form von Texten, Liedern oder Videos getauscht, dies nennt man Filesharing. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung muss folglich vom Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigt werden. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Alle gemeinfreien Güter können nun von jedermann ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Filesharing-Seiten können diese Daten entschlüsseln und für den Download bereitstellen. Die Urhebergesetze sind auch hier selbstverständlich gültig und einzuhalten. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Wer haftet in der Familie? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Bei Ehegatten verhält es sich anders, denn eine gegenseitige Überwachung könne nicht gefordert werden, lautet ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Einen Anwalt für Internetrecht um Rat zu fragen, sollte eine der ersten Handlungen sein, wenn man eine Abmahnung bekommen hat. Achten Sie auch unbedingt auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.