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Rechtssicherheit im Internet
Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Ist man nicht vom Fach kennt man vermutlich nicht alle rechtlichen Vorschriften. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Das ist sowohl für den Eigentümer der Website als auch für den Kunden wichtig und schafft Vertrauen. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Konflikte können aus zweierlei Gründen entstehen. Es kann auch sein, dass die AGBs nicht für die eigene Firmenidee funktionieren. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Wuppertal
Abmahnung
Internetabmahnungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. Natürlich muss dem Empfänger jederzeit die Abmeldung vom Newsletter möglich sein. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.
Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?
Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Es ist aber nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass man selbst der Urheber der Daten ist oder es auch keinen anderen Urheber gibt, der noch Anspruch darauf erheben kann. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung muss folglich vom Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigt werden. Nach Erlöschen des Urheberrechts gilt das Werk als „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Vertrauen Sie sich deshalb einem Anwalt für Internetrecht an und schützen sich so vor Missbrauch. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Ein weiteres Problem um das sich Gerichte kümmern müssen ist das illegale Filesharing in Familien. Haften die Eltern für ihre Kinder? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Im Zweifelsfall sind deshalb beide freizusprechen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unbekannter Dritter für den Download verantwortlich ist. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Internetrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.