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Rechtsanwalt
Richard-Zanders-Straße 33, 51469 Bergisch Gladbach
Holger Harbordt, Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht, Mietrecht und Gewerberecht in Bergisch Gladbach . Ich berate Mandanten in allen Fragen rund um das Internetrecht, Miet- und Gewerberecht. Legen Sie Ihre Anliegen in diesen Rechtsgebieten vertrauensvoll in meine Hände! Sie erreichen mich am besten direkt über das Kontaktformular auf meinem Profil. Ihre Nachricht wird mir direkt zugeleitet. Ich melde mich dann umgehend und Sie können mit mir über Ihr Anliegen sprechen bzw. einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Ich freue mich auf Sie! Vita, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte. Rechtswissenschaften habe ich an der Universität zu Köln studiert. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs im Völkerrecht vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auftreten und dort mit meinem Team der Kölner Universität den Preis „Telders International Law Moot Court“ - Wettbewerb gewinnen. Mein Referendariat absolvierte ich unter anderem beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Bonn sowie bei der Bezirksregierung Köln. Ich war ...mehr
Welches Recht fürs Internet?
Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Da geht es um Datenschutz und Haftung, um Urheberrechte oder Namensrechte bis hin zu strafrechtlichen Delikten wie Phishing. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Es mag sinnvoll erscheinen auf fremde AGBs zurückzugreifen. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Es kann auch sein, dass die AGBs nicht für die eigene Firmenidee funktionieren. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber anwaltlich beraten.
Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?
Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. Meistens hat man hierbei gegen geltendes Marken- oder Urheberrecht, oder auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.
Die Rechtslage des Filesharing in Kürze
Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Es ist aber nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass man selbst der Urheber der Daten ist oder es auch keinen anderen Urheber gibt, der noch Anspruch darauf erheben kann. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Alle gemeinfreien Güter können nun von jedermann ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Filesharing funktioniert auch über Torrent-seiten. Über Filesharing-Clients werden Daten entschlüsselt und können dann heruntergeladen werden. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Denn für den Urheber ist dies ein beträchtliches Verlustgeschäft. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Wurden Ihre Urheberrechte mißachtet, so wenden Sie sich an einen Anwalt mit Fachgebiet Internetrecht. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Müssen Eltern ihre Kinder kontrollieren? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. In einem weiteren BGH Urteil werden Ehepartner von einer gegenseitigen Überwachung des Partner aber freigesprochen. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Einen Anwalt für Internetrecht um Rat zu fragen, sollte eine der ersten Handlungen sein, wenn man eine Abmahnung bekommen hat. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Leisten Sie keine Unterschrift unter eine Abmahnung oder die sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung, dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.