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Den Rechtsanwalt für Internetrecht in Leverkusen bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Holger Harbordt Bergisch Gladbach
Rechtsanwalt Holger Harbordt
fielenbach harbordt rechtsanwälte
Richard-Zanders-Straße 33, 51469 Bergisch Gladbach
02202 - 9560320
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Holger Harbordt, Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht, Mietrecht und Gewerberecht in Bergisch Gladbach . Ich berate Mandanten in allen Fragen rund um das Internetrecht, Miet- und Gewerberecht. Legen Sie Ihre Anliegen in diesen Rechtsgebieten vertrauensvoll in meine Hände! Sie erreichen mich am besten direkt über das Kontaktformular auf meinem Profil. Ihre Nachricht wird mir direkt zugeleitet. Ich melde mich dann umgehend und Sie können mit mir über Ihr Anliegen sprechen bzw. einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Ich freue mich auf Sie! Vita, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte. Rechtswissenschaften habe ich an der Universität zu Köln studiert. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs im Völkerrecht vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auftreten und dort mit meinem Team der Kölner Universität den Preis „Telders International Law Moot Court“ - Wettbewerb gewinnen. Mein Referendariat absolvierte ich unter anderem beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Bonn sowie bei der Bezirksregierung Köln. Ich war ...mehr
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Mann surft im Internet
Mann surft im Internet ©freepik - mko

Das Internetrecht

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber anwaltlich beraten.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Natürlich muss dem Empfänger jederzeit die Abmeldung vom Newsletter möglich sein. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Andernfalls hat der Sender mit rechtlichen Schritten zu rechnen. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Gültig ist aber hier genauso, dass der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat der Zusendung vom Werbung per E-Mail zu widersprechen. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Es ist aber nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass man selbst der Urheber der Daten ist oder es auch keinen anderen Urheber gibt, der noch Anspruch darauf erheben kann. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Gemeint sind damit „persönliche geistige Schöpfungen“ (UrhG § 2 Abs. 2). In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung muss folglich vom Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigt werden. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Alle gemeinfreien Güter können nun von jedermann ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Dies ist auch nicht anders bei Filesharing. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Filesharing-Seiten können diese Daten entschlüsseln und für den Download bereitstellen. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Denn für den Urheber ist dies ein beträchtliches Verlustgeschäft. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Müssen Eltern ihre Kinder kontrollieren? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Im Zweifelsfall sind deshalb beide freizusprechen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unbekannter Dritter für den Download verantwortlich ist. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Achten Sie auch unbedingt auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist. Der Anwalt wird für Sie prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und die Fristsetzung sowie der geforderte Schadensersatz gerechtfertigt sind. Ohne anwaltlichen Rat eine Abmahnung zu unterschreiben kommt einem Eingeständnis gleich. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Leverkusen.

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