Anwalt für Reiserecht in Berlin Charlottenburg auf Anwaltssuche finden
Rechtsanwalt
Emser Straße 9, 10719 Berlin
Boris Nareweski, Ihr Anwalt für Reiserecht in Berlin. Ihr letzter Urlaub lief nicht wie geplant oder sie haben andere Fragen zum Reiserecht? Ich bin Ihnen dabei sehr gerne behilflich! Sie erreichen mich direkt über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte. Ich vereinbare dann einen für Sie passenden Termin um das Problem aus der Welt zu schaffen. Meine Kompetenzen als Anwalt für Reiserecht. Seit mir 2007 die Rechtsanwaltszulassung verliehen wurde, arbeite ich als selbstständiger Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei. Nur kurze Zeit nach meinem Tätigkeitsbeginn, habe ich mich schon auf das Reiserecht konzentriert und arbeite seitdem nahezu ausschließlich in diesem Gebiet. Dadurch kann ich mich im großen Umfang mit den aktuellen Änderungen in der Rechtsprechung auseinandersetzen, die sich im Bereich des Reiserecht immer wieder verändert und auch mit dem Europarecht, welches mit dem Reiserecht eng verknüpft ist. Zudem stehe ich in keinen Kooperationsvereinbarungen zu Versicherungskonzernen oder ähnlichem, um ...mehr
Überblick über das Reiserecht
Freunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Pauschalreisen sind im Gesetz durch das Reiserecht geregelt. Pauschalreisen beinhalten viele einzelne Verträge. Im Reisepaket enthalten sind meist die Anreise und Unterkunft inklusive Voll- oder Halbpension, oft auch noch Kinderbetreuung oder Freizeitaktivitäten. Man schließt also nicht einen Beförderungsvertrag und einen Beherbergungsvertrag gesondert, sondern nur einen Reisevertrag für beides gem. § 651 a BGB „Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag„. Bei möglicherweise notwendigen Reklamationen wendet man sich an den Reiseveranstalter. Eine Flugverspätung ist oft ein Streitpunkt. Übernimmt man hingegen die Planung und Buchung in Eigenregie, so hat man für jeden Vertrag einen gesonderten Ansprechpartner. Ist keine Pauschalreise gebucht, so ist sie nicht über das Reiserecht geregelt sondern in anderen Rechtsgebieten.
Rechtslage bei Reiserücktritt kurz erklärt
kranke Familie auf einem Sofa Natürlich kann man von einer Reise zurücktreten. Die dabei anfallenden Stornokosten sind jedoch meist zu akzeptieren. Gegebenenfalls springt eine vor Reise abgeschlossene Reisekostenrücktrittsversicherung ein. Bedingung für ein Inkrafttreten der Versicherung ist in erster Linie eine Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen, wenn sie einen Reiseantritt unmöglich macht oder auch eine andere ernste Lebenssituation. Hierzu zählt auch eine Covid-19 Erkrankung. Ein ärztliches Attest muss der Erkrankte jedoch meist als Bestätigung seiner Reiseunfähigkeit vorlegen können. Der Kontakt mit einer infizierten Person und die daraufhin verhängte Quarantäne sind jedoch für die Versicherung kein anerkannter Rücktrittsgrund. Für Reisende, die sich auch für den Pandemiefall reiserücktrittversichern wollen, ist es angeraten dies vor Vertragsabschluss der Versicherung zu überprüfen.
Urlaub in Coronazeiten
junge Touristin auf dem Rollfeld mit einer Schutzmaske Ein Reisevertrag kann auch vom Veranstalter selbst gekündigt werden, z.B. aus Gründen „der höheren Gewalt„ gem. § 651 h BGB. Laut Gesetz tritt ein solcher Fall ein, wenn sog. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise unmöglich machen oder sie erheblich erschweren. Gibt es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Reiseziel, so ist dies ebenfalls ein gewichtiger Punkt. Der Reiseveranstalter muss unter diesen Gegebenheiten eine Reise kostenfrei stornieren. Einige Rechtsprechungen wurden hierzu bereits gefällt. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich durch eine sich schnell ändernde Rechtslage zu und wegen Covid-19 jederzeit Änderungen der Rechtslage ergeben können. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.