Anwälte für Reiserecht in München Fürstenried für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
Reisen und das Gesetz
Freunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Das Reiserecht ist verankert im BGB und anwendbar bei Pauschalreisen. Durch das Pauschalreiseangebot wurde eine Grundlage geschaffen um das Reisen zu vereinfachen und mehrere Verträge in einem zusammenzufassen. Anreise, Hotel, die Verpflegung vor Ort und auch Freizeitaktivitäten können dadurch in einem gebucht werden. Abgeschlossen wird also nur ein einzelner Reisevertrag gem. § 651 a BGB anstelle von separaten Beförderungs- und Beherbergungsverträgen. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Eine Flugverspätung oder eine starke Vorverlegung des Fluges kann zu einem Streit führen. Übernimmt man hingegen die Planung und Buchung in Eigenregie, so hat man für jeden Vertrag einen gesonderten Ansprechpartner. In diesem Fall greift nicht das Reiserecht sondern diverse andere Rechtsgebiete.
Rechtslage bei Reiserücktritt – Zusammenfassung
kranke Frau liegt im Krankenhausbett Die Möglichkeit von einer Reise zurücktreten zu können ist meist nicht das Problem. Allerdings muss man mit Stornokosten rechnen. Hat man eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese manchmal die Gebühren. Bedingung für ein Inkrafttreten der Versicherung ist in erster Linie eine Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen, wenn sie einen Reiseantritt unmöglich macht oder auch eine andere ernste Lebenssituation. Hierzu zählt auch eine Covid-19 Erkrankung. Dies muss in der Regel auch mit ärztlichem Attest belegt werden. Nicht versicherbar ist ein Reiserücktritt, weil man sich in Quarantäne begeben muss wegen eines Risikokontaktes. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.
Urlaub in Coronazeiten
junge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Koffer Das Reiserecht verweist unter § 651 h IV BGB auch auf Gründe unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Das Gesetz spricht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen. Mitentscheidend ist vor allem auch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für den Kunden fallen in diesem Fall keinerlei Stornogebühren an. Auch deutsche Gerichte haben in 2020 schon Urteile gefällt. Die sich stets verändernde Krisensituation ausgelöst durch Covid-19 können sowohl in der Sach- als auch Rechtslage schnell Änderungen zum hier behandelten Thema ergeben. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.