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Rechtsanwälte und Kanzleien für Reiserecht in München Hasenbergl finden

Rechtsanwalt Christof Kiehm München
Rechtsanwalt Christof Kiehm
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
089 - 3233620
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Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
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Reisende mit Boardingpass an Flughafenrolltreppe
Reisende mit Boardingpass an Flughafenrolltreppe ©freepik-mko

Reiserecht

Mädchen auf einer SchwimmmatratzeMädchen auf einer Schwimmmatratze Das Reiserecht für Pauschalreisen und seine gesetzlichen Bestimmungen findet man im BGB. Dem Kunden wird die Reiseplanung durch einen abgeschlossenen Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter anstelle von vielen Einzelverträgen deutlich vereinfacht. Anreise, Hotel, die Verpflegung vor Ort und auch Freizeitaktivitäten können dadurch in einem gebucht werden. Abgeschlossen wird also nur ein einzelner Reisevertrag gem. § 651 a BGB anstelle von separaten Beförderungs- und Beherbergungsverträgen. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist immer der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Die Flugverspätung von mehr als drei Stunden ist ein veritabler Streitgrund. Anders bei der selbst geplanten Reise und vielen einzelnen Vertragspartnern. Ist keine Pauschalreise gebucht, so ist sie nicht über das Reiserecht geregelt sondern in anderen Rechtsgebieten.

Kann ich von meinem Reisevertrag zurücktreten

kranker Tourist mit Schutzmaske hustetkranker Tourist mit Schutzmaske hustet Der Rücktritt von einer Reise ist natürlich möglich. Jedoch fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. Hat man eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese manchmal die Gebühren. Sie tritt jedoch meist nur dann in Kraft, wenn eine ernste Lebenssituation oder Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen den Reiseantritt verhindert. Eine Covid-19 Erkrankung kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Ein ärztliches Attest muss der Erkrankte jedoch meist als Bestätigung seiner Reiseunfähigkeit vorlegen können. Kann man eine Reise nicht antreten, weil man sich wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne befindet, so ist dies nicht versicherbar. Manche Versicherungen schließen einen Pandemiefall von vornherein aus, es ist also vor Abschluss der Versicherung besser sich hierüber Sicherheit zu verschaffen.

Corona und die Urlaubsreise

Touristin sitzt im Flugzeug mit SchutzmaskeTouristin sitzt im Flugzeug mit Schutzmaske Das BGB nennt in § 651 h auch die Möglichkeiten unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Laut Gesetz tritt ein solcher Fall ein, wenn sog. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise unmöglich machen oder sie erheblich erschweren. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Der Reiseveranstalter muss unter diesen Gegebenheiten eine Reise kostenfrei stornieren. Auch deutsche Gerichte haben in 2020 schon Urteile gefällt. Dieser Beitrag und seine Aktualität und Rechtslage unterliegen wegen der sich stets ändernden Krisenlage durch Covid-19 Pandemie möglicherweise schnellen Änderungen. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.

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