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Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
Reisen und das Gesetz
Freunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Das BGB beinhaltet das Reiserecht für Pauschalreisen. Die Reiseplanung wird für den Reisenden durch einen Pauschalreisevertrag mit dem Reiseveranstalter deutlich einfacher und er hat nur einen Vertragspartner. Kein mühsames Abstimmen der Anreise und der Hotelbuchung, keine extra Organisieren für Kinderbetreuung oder Wellness. Man schließt also nicht einen Beförderungsvertrag und einen Beherbergungsvertrag gesondert, sondern nur einen Reisevertrag für beides gem. § 651 a BGB „Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag„. Der Reiseveranstalter ist hier die Anlaufstelle wenn man mit irgendetwas nicht zufrieden war. Eine Flugverspätung ist oft ein Streitpunkt. Organisiert man seine Reise selbst, so schließt man stattdessen viele einzelne Verträge wie etwa Dienstverträge, Beherberbungs- oder Beförderungsverträge und hat dementsprechend viele Vertragspartner. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.
Kann ich von meinem Reisevertrag zurücktreten
hölzerne Löffel mit bunten Tabletten Natürlich kann man von einer Reise zurücktreten. Die Stornokosten muss man jedoch in Kauf nehmen. Hat man eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese manchmal die Gebühren. Allerdings muss der Reisende selbst oder ein naher Angehöriger erkrankt sein, oder eine andere ernste Lebenssituation gegeben sein um diese Versicherung nutzen zu können. Eine Covid-19 Erkrankung kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Eine schriftliche ärztliche Bestätigung wird in den meisten Fällen zusätzlich gefordert. Nicht versicherbar ist ein Reiserücktritt, weil man sich in Quarantäne begeben muss wegen eines Risikokontaktes. Reisende sollten bei Versicherungsabschluss darauf achten ob der Pandemiefall mit in den Vertrag aufgenommen ist.
Reiserecht und Corona
Touristin sitzt im Flugzeug mit Schutzmaske Das BGB nennt unter § 651 h auch Umstände, die den Reiseveranstalter selbst an der Erfüllung des Vertrags hindern können und einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Laut Gesetz tritt ein solcher Fall ein, wenn sog. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eine Reise unmöglich machen oder sie erheblich erschweren. Mitentscheidend ist vor allem auch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Der Reiseveranstalter muss unter diesen Gegebenheiten eine Reise kostenfrei stornieren. Einige Rechtsprechungen wurden hierzu bereits gefällt. Dieser Beitrag und seine Aktualität und Rechtslage unterliegen wegen der sich stets ändernden Krisenlage durch Covid-19 Pandemie möglicherweise schnellen Änderungen. Um schnell und aktuell gut beraten zu werden, holen Sie sich unverbindlich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.