Anwaltssuche für Reiserecht in München Schwanthalerhöhe
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
Das Reiserecht
Freunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Pauschalreisen sind im Gesetz durch das Reiserecht geregelt. Dem Kunden wird die Reiseplanung durch einen abgeschlossenen Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter anstelle von vielen Einzelverträgen deutlich vereinfacht. Im Reisepaket enthalten sind meist die Anreise und Unterkunft inklusive Voll- oder Halbpension, oft auch noch Kinderbetreuung oder Freizeitaktivitäten. Keine vielen Einzeverträge mit Hotel und Fluggesellschaft sind dadurch abzuschließen, sondern nurmehr ein Reisevertrag gem. § 651 a BGB. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist immer der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Eine Flugverspätung ist oft ein Streitpunkt. Anders bei der selbst geplanten Reise und vielen einzelnen Vertragspartnern. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.
Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick
hölzerne Löffel mit bunten Tabletten Eine Reise nicht anzutreten ist nicht die Schwierigkeit. In der Regel hat man jedoch Stornogebühren zu zahlen. In manchen Fällen hilft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Sie tritt jedoch meist nur dann in Kraft, wenn eine ernste Lebenssituation oder Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen den Reiseantritt verhindert. Auch eine durch Sars-Cov-2 ausgelöste Erkrankung ist in der Regel ein Reiserücktrittsgrund. Zur Bestätigung der Reiseunfähigkeit muss diese mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Befindet man sich in Quarantäne wegen eines Kontaktes mit einer infizierten Person, so ist dies für die Versicherung kein Reisekostenrücktrittsgrund. Reisende sollten bei Versicherungsabschluss darauf achten ob der Pandemiefall mit in den Vertrag aufgenommen ist.
Urlaub in Coronazeiten
Reisende mit KN95 Maske an einem Bahnhof Das BGB nennt unter § 651 h auch Umstände, die den Reiseveranstalter selbst an der Erfüllung des Vertrags hindern können und einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Das Gesetz spricht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen. Ausschlaggebend ist meist eine Reisewarnung, des Auswärtigen Amtes für den Reiseort. Für den Kunden fallen in diesem Fall keinerlei Stornogebühren an. Hierzu gibt es bereits auch einige richterliche Urteile. Leider können sich durch die aktuelle Covid-19 Pandemie jederzeit Änderungen zu dem in diesem Artikel behandelten Thema ergeben. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.