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Kanzlei Binder-Sedlacek
Ostendstraße 1, 63150 Heusenstamm
Karin Binder-Sedlacek, Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Heusenstamm. Ich berate und vertrete Sie gerne und kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Dazu gehört vor allem das Verkehrsrecht, aber auch das Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Reiserecht und Familienrecht. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere. Meine Kompetenzen. Im Jahr 2002 schloss ich erfolgreich meine erste juristische Staatsprüfung ab. 2005 beendete ich mein Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Ich wurde im selben Jahr zur Anwaltschaft zugelassen und eröffnete die Kanzlei Binder-Sedlacek in Frankfurt am Main. 2008 wurde ich als Schlichtungsperson der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt bestellt. Im Jahre 2011 eröffnete ich dann meine Kanzlei in Heusenstamm. So arbeite ich für Sie. Mein Ziel ist es, durch meine langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz für Sie die bestmögliche Rechtsposition zu erreichen. Dabei ist mir eine enge persönliche Zusammenarbeit mit meinen Mandanten sehr wichtig. Wir führen in der Regel zu Beginn ein ...mehr
Überblick über das Reiserecht
Freunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Pauschalreisen sind im Gesetz durch das Reiserecht geregelt. Die Reiseplanung wird für den Reisenden durch einen Pauschalreisevertrag mit dem Reiseveranstalter deutlich einfacher und er hat nur einen Vertragspartner. Kein mühsames Abstimmen der Anreise und der Hotelbuchung, keine extra Organisieren für Kinderbetreuung oder Wellness. Es wird also die Notwendigkeit vermieden einzelne Verträge wie Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und Beherbergungsvertrag mit dem Hotel zu schließen, stattdessen gibt es gem. § 651 a BGB einen Reisevertrag für beides. Bei möglicherweise notwendigen Reklamationen wendet man sich an den Reiseveranstalter. Eine Flugverspätung oder eine starke Vorverlegung des Fluges kann zu einem Streit führen. Die Reiseorganisation in Eigenregie bedeutet gleichzeitig das jonglieren von vielen Verträgen, denn neben einem Beherbergungsvertrag und einem Beförderungsvertrag gibt es noch Verträge für die Vermietung von Kfz oder Fahrrädern vor Ort, Dienstverträge für Kinderbetreuung oder jede andere touristische Leistung. In diesem Fall greift nicht das Reiserecht sondern diverse andere Rechtsgebiete.
Rechtslage bei Reiserücktritt – Zusammenfassung
Hand eines Patienten im Krankenhausbett mit Infusion Natürlich kann man von einer Reise zurücktreten. In der Regel hat man jedoch Stornogebühren zu zahlen. Manchmal hilft eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten zu minimieren. Voraussetzung ist jedoch für gewöhnlich eine Krankheit des Reisenden, die ihm das Reisen unmöglich macht. Auch ein Infekt durch das Sars-Cov-2 kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Eine schriftliche ärztliche Bestätigung wird in den meisten Fällen zusätzlich gefordert. Der Kontakt mit einer infizierten Person und die daraufhin verhängte Quarantäne sind jedoch für die Versicherung kein anerkannter Rücktrittsgrund. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.
Reiserecht und Corona
junge Touristin auf dem Rollfeld mit einer Schutzmaske Das Reiserecht verweist unter § 651 h IV BGB auch auf Gründe unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Das Gesetz spricht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Der Reiseveranstalter muss unter diesen Gegebenheiten eine Reise kostenfrei stornieren. Es gibt bereits richterliche Urteile für derlei Fälle. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich durch eine sich schnell ändernde Rechtslage zu und wegen Covid-19 jederzeit Änderungen der Rechtslage ergeben können. Holen Sie sich deshalb hier gerne unverbindlich Rat bei einen Anwalt für Reiserecht in Ihrer Nähe.