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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Reiserecht in Rodgau

Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek Heusenstamm
Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
Kanzlei Binder-Sedlacek
Ostendstraße 1, 63150 Heusenstamm
06104 - 9535644
Kontaktformular

Karin Binder-Sedlacek, Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Heusenstamm. Ich berate und vertrete Sie gerne und kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Dazu gehört vor allem das Verkehrsrecht, aber auch das Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Reiserecht und Familienrecht. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere. Meine Kompetenzen. Im Jahr 2002 schloss ich erfolgreich meine erste juristische Staatsprüfung ab. 2005 beendete ich mein Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Ich wurde im selben Jahr zur Anwaltschaft zugelassen und eröffnete die Kanzlei Binder-Sedlacek in Frankfurt am Main. 2008 wurde ich als Schlichtungsperson der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt bestellt. Im Jahre 2011 eröffnete ich dann meine Kanzlei in Heusenstamm. So arbeite ich für Sie. Mein Ziel ist es, durch meine langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz für Sie die bestmögliche Rechtsposition zu erreichen. Dabei ist mir eine enge persönliche Zusammenarbeit mit meinen Mandanten sehr wichtig. Wir führen in der Regel zu Beginn ein ...mehr
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Infos zu Anwälte Reiserecht in Rodgau
Frau wartet ganz alleine auf verspäteten Flug
Frau wartet ganz alleine auf verspäteten Flug ©freepik-mko

Kurzinformation über das Reiserecht

junges Paar an der Rezeption im Hoteljunges Paar an der Rezeption im Hotel Das Reiserecht ist verankert im BGB und anwendbar bei Pauschalreisen. Durch das Pauschalreiseangebot wurde eine Grundlage geschaffen um das Reisen zu vereinfachen und mehrere Verträge in einem zusammenzufassen. Im Reisepaket enthalten sind meist die Anreise und Unterkunft inklusive Voll- oder Halbpension, oft auch noch Kinderbetreuung oder Freizeitaktivitäten. Es wird also die Notwendigkeit vermieden einzelne Verträge wie Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und Beherbergungsvertrag mit dem Hotel zu schließen, stattdessen gibt es gem. § 651 a BGB einen Reisevertrag für beides. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist immer der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Eine Flugverspätung oder eine starke Vorverlegung des Fluges kann zu einem Streit führen. Die Reiseorganisation in Eigenregie bedeutet gleichzeitig das jonglieren von vielen Verträgen, denn neben einem Beherbergungsvertrag und einem Beförderungsvertrag gibt es noch Verträge für die Vermietung von Kfz oder Fahrrädern vor Ort, Dienstverträge für Kinderbetreuung oder jede andere touristische Leistung. In diesem Fall greift nicht das Reiserecht sondern diverse andere Rechtsgebiete.

Reiserücktritt kurz zusammengefasst

hölzerne Löffel mit bunten Tablettenhölzerne Löffel mit bunten Tabletten Die Möglichkeit von einer Reise zurücktreten zu können ist meist nicht das Problem. Allerdings muss man mit Stornokosten rechnen. Eine gültige Reiserücktrittsversicherung kann die Kosten unter Umständen minimieren. Sie tritt jedoch meist nur dann in Kraft, wenn eine ernste Lebenssituation oder Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen den Reiseantritt verhindert. Auch eine durch Sars-Cov-2 ausgelöste Erkrankung ist in der Regel ein Reiserücktrittsgrund. Dies muss in der Regel auch mit ärztlichem Attest belegt werden. Kann man eine Reise nicht antreten, weil man sich wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne befindet, so ist dies nicht versicherbar. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.

Reiserecht und Corona

junge Touristin auf dem Rollfeld mit einer Schutzmaskejunge Touristin auf dem Rollfeld mit einer Schutzmaske Ein Reisevertrag kann auch vom Veranstalter selbst gekündigt werden, z.B. aus Gründen „der höheren Gewalt„ gem. § 651 h BGB. Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die eine Reise an den Bestimmungsort unmöglich machen oder erheblich beschweren. Als gewichtigster Punkt gilt vor allem eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Der Reisende hat in diesem Fall keine Stornogebühren zu bezahlen. Auch deutsche Gerichte haben in 2020 schon Urteile gefällt. Leider können sich durch die aktuelle Covid-19 Pandemie jederzeit Änderungen zu dem in diesem Artikel behandelten Thema ergeben. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.

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