Hartz IV – So stellen Sie Ihren Antrag richtig!
Hartz IV ist eine Sozialleistung, die nicht von Amtswegen zugeteilt wird, sondern beantragt werden muss. Wer kann Hartz IV beantragen? Wie und wo muss der Antrag gestellt werden? Gibt es Fristen? Welche Unterlagen werden benötigt? Mit welcher Bearbeitungsdauer muss man rechnen?
- Wer kann einen Antrag auf Hartz IV stellen?
- Welche Behörde ist zuständig?
- Wie muss der Antrag gestellt werden?
- Wo erhält man Antragsformulare?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gibt es eine Frist?
- Kann der Antrag rückwirkend gestellt werden?
- Für welchen Zeitraum wird Hartz IV bewilligt?
- Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
- Hartz IV- Antrag – Warum zum Anwalt?
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema Hartz IV-Antrag
Wer kann einen Antrag auf Hartz IV stellen?
Hartz IV-Leistungen können erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter mit einem Aufenthaltsort in Deutschland beantragen. Hilfebedürftigkeit heißt, dass der allgemeine Lebensunterhalt nicht mehr alleine bestritten werden kann. Berücksichtigt wird hier neben dem Einkommen auch das Vermögen. Erwerbsfähig sind Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben auch alle Personen, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt zusammenleben und eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden. Ein arbeitssuchender rumänischer Unionsbürger kann nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt/Main (Aktenzeichen S 32 AS 1815/14 ER), welches sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (Aktenzeichen C-333/13) bezieht, keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen in Deutschland geltend machen. Für den Anspruch auf Hartz IV komme es darauf an, dass der Antragssteller nach dem EU-Recht ein Aufenthaltsrecht zu stehe. Das ist bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen der Fall, nicht aber bei Arbeitssuchenden. In diesem Sinne lehnte auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen L 3 AS 376/16 B ER) den Anspruch für Familie arbeitssuchender Unionsbürger auf Sozialleistungen in Deutschland ab.Welche Behörde ist zuständig?
Anträge auf Hartz IV müssen beim örtlich zuständigen Jobcenter gestellt werden. Das ist das Jobcenter des Wohnortes, in dem der Antragsteller gemeldet ist. Kontaktdaten der Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit DienststellenWie muss der Antrag gestellt werden?
Um möglichst schnell Hartz IV-Leistungen zu erhalten, kann der Antrag formlos schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich beim Jobcenter gestellt werden. Dafür ist es nicht erforderlich, dass bereits alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Eine Online-Antragstellung ist nicht möglich. Den Zugang des Antrags beim Jobcenter muss der Antragssteller im Zweifel beweisen, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen L 9 AS 69/07). Unsere hilfreiche Checkliste „So beantragen Sie Hartz IV richtig!“ zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Antrag auf Hartz IV erfolgreich und schnell stellen. Checkliste Antrag Hartz 4 - jetzt gratis herunterladenWo erhält man Antragsformulare?
Antragsformulare für Hartz IV-Leistungen erhält man beim zuständigen Jobcenter oder im Internet auf der Homepage der Agentur für Arbeit Merkblätter und FormulareWelche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Hauptantragsformular müssen in der Regel weitere Anlagen in Form von ausgefüllten Formularen vorgelegt werden, mit deren Hilfe der Anspruch auf die Sozialleistung berechnet werden kann. Dies ist zum einen die Anlage EK/ Einkommenserklärung. In diesem Formular muss der Antragssteller Angaben zu seiner Einkommenssituation treffen. Zum Einkommen zählt etwa ein Arbeitseinkommen bspw. durch einen Minijob, Renten, Pflegegeld, Wohngeld und BAföG. Das Einkommen wird auf den Anspruch auf Hartz IV verrechnet. Es gibt Freibeträge beim Einkommen aus Erwerbstätigkeit, deren Höhe von der Höhe des Verdienstes abhängt. In der Anlage VM /Vermögen muss der Antragssteller Angaben zu seinem Vermögen machen, wie etwa zum Stand des Girokontos, zu Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Bargeld, Wertpapieren, Immobilien, Wertgegenständen oder zur Altersvorsoge. Verwertbares Vermögen muss aufgebraucht werden, bevor Leistungen vom Jobcenter fließen. Die aktuellen Vermögensfreibeträge sowie die Bestimmung, welches Vermögen überhaupt verwertbar ist, finden sich im Sozialgesetzbuch II. Antragsteller, die in einer Mietwohnung leben, müssen zudem das Formular der Anlage KDU/ Kosten der Unterkunft und Heizung ausfüllen. Hier geht es um die Erstattung der Mietkosten sowie der Heiz- und Warmwasserkosten. Weitere Nebenkosten, wie Strom oder Telefonanschluss, müssen aus dem Regelbedarf bestritten werden. Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, muss nicht für jeden Leistungsberechtigten ein eigenes Antragsformular ausfüllen. Dafür gibt es die Anlage WEP/Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft. Je nach Bedarf müssen dem Hauptantrag noch die Anlage KI/ Kinder, Anlage EKS/Erklärung zum Einkommen Selbstständiger, Anlage VE/Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder die Anlage MEB/Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung ausgefüllt beigefügt werden. Für den Hartz IV-Antrag sind noch weitere Dokumente wichtig: Personalausweis (oder ein ähnliches Ausweisdokument), Kontoauszüge, ggfs. Mietvertrag und sonstige Nachweise zum Einkommen und Vermögen.Gibt es eine Frist?
Hartz IV wird für den Monat gewährt, in dem der formlose Antrag beim Jobcenter gestellt wurde. Aus diesem Grund empfiehlt es sich möglichst schnell den Antrag zu stellen. Fehlende Unterlagen können im Laufe der Antragstellung nachgereicht werden.Kann der Antrag rückwirkend gestellt werden?
Rückwirkend für vergangene Monate werden keine Leistungen vom Jobcenter erbracht. Hartz IV gibt es erst ab der Antragsstellung, stellt das Sozialgericht Mainz (Aktenzeichen S 10 AS 816/15) klar. Wird der Antrag zum Beispiel am 30. Juni gestellt, besteht der Anspruch „rückwirkend“ für den Monat Juni. Hartz IV-Leistungen werden auch nicht für die Zeit der Antragstellung gewährt, stellt das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen L 7 AS 413/09) klar. Dies gilt auch für Folgeanträge, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.Für welchen Zeitraum wird Hartz IV bewilligt?
Der Bewilligungszeitraum für die Sozialleistungen des Jobcenters wird individuell bestimmt und dem Leistungsempfänger im Bescheid mitgeteilt. In der Regel wird ein Bewilligungszeitraum von sechs Monaten gewährt. Ist bei der Antragstellung aber bereits ersichtlich, dass der Bedürftige länger als sechs Monate auf diese Sozialleistung angewiesen sein wird, kann der Bewilligungszeitraum direkt auf 12 Monate festgelegt werden. Grundsätzlich kann Hartz IV so lange bewilligt werden, wie die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Über die Bearbeitungszeit eines Hartz IV-Antrags kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Sie kann wenige Tage oder auch mehrere Wochen dauern. Dies ist abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und dem Auftragsaufkommen im Jobcenter. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass das Jobcenter innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag entschieden haben müssen. Danach hat der Antragsteller die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage bei Gericht einzureichen.Hartz IV- Antrag – Warum zum Anwalt?
Beim Antrag auf Hartz IV müssen umfangreiche Angaben zur Lebens- und Vermögenssituation eines Menschen gemacht werden. Wer hier Fehler macht, riskiert neben Einbußen bei den Leistungen des Jobcenters möglicherweise auf strafrechtliche Folgen. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft Ihnen kompetent und erfahren bei all Ihren Fragen rund um den Antrag auf Hartz IV.Häufige Fragen und Antworten zum Thema Hartz IV-Antrag
Der Antrag auf Hartz IV-Leistungen muss bei dem Jobcenter gestellt werden, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind.
+ Welche Antragsformulare muss ich ausfüllen?Neben dem Hauptantrag auf Hartz IV müssen im Einzelfall noch weitere Anlagen, etwa für den Bezug von Unterkunftskosten, ausgefüllt werden. Lesen dazu mehr in unserem Ratgeberbeitrag.
+ Welche Angaben muss ich machen?Beim Antrag auf Hartz IV-Leistungen müssen alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden, die zur Überprüfung der Leistungsberechtigung notwendig sind.
+ Bis wann muss ich den Antrag stellen?Es gibt keine Frist bis wann ein Antrag auf Hartz IV-Leistungen gestellt sein muss, die Sozialleistungen werden allerdings erst ab dem Monat gewährt, in dem er Antrag erstmalig gestellt wurde.
+ Wo muss ich den Antrag abgeben?Der Antrag auf Hartz IV muss beim zuständigen Jobcenter abgegeben werden.
+ Wie lange dauert es bis zum Bescheid?Die Bearbeitungszeit eines Hartz IV-Antrags ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Arbeitsanfall des jeweiligen Jobcenter. Eine pauschale Angabe kann daher nicht getroffen werden. Das Jobcenter muss innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag entschieden haben.
+ Wo bekomme ich Hilfe bei der Antragstellung?Hartz IV-Antragsteller erhalten beim Jobcenter oder einem Anwalt für Sozialrecht kompetente Hilfe bei der Antragstelllung.
erstmals veröffentlicht am 13.11.2019, letzte Aktualisierung am 08.03.2021
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