Hochwasser und Starkregen – Wann zahlt die Versicherung?
Hochwasser und Unwetter mit Starkregen führen immer wieder zu gewaltigen Überflutungen von Grundstücken und Wohngebäuden mit oft verheerenden Folgen für die Eigentümer. Wer dann gegen diese Gefahren versichert ist, kann auf eine Schadensregulierung durch seine Versicherung hoffen - doch die zahlt längst nicht in jedem Fall. Welche Versicherung ist der richtige Ansprechpartner bei Überschwemmungsschäden? Welche Schäden sind bei Hochwasser und Starkregen versichert? Und wie verhält man sich im Schadensfall richtig?
- Welche Versicherung zahlt bei Überschwemmungsschäden durch Hochwasser oder Starkregen?
- Sind Fahrzeuge gegen Schäden durch Hochwasser versichert?
- Wie verhält man sich im Schadensfall bei Hochwasser oder Starkregen richtig?
- Wann erhalten die Betroffenen nach einem Hochwasser-Schaden Geld von der Versicherung?
Welche Versicherung zahlt bei Überschwemmungsschäden durch Hochwasser oder Starkregen?
Hat Hochwasser oder Starkregen zu Schäden am oder im Haus geführt, stellt sich die Frage, welche Versicherung jetzt der richtige Ansprechpartner ist.
Besteht nur eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gehen Hochwasseropfer bei Überflutungsschäden leer aus. Die Wohngebäudeversicherung reguliert nur Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser am Gebäude verursacht wurden. Die Hausratversicherung zahlt nur für Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl am Inventar.
Überschwemmungsschäden bei Hochwasser oder Starkregen werden nur von einer sog. Elementarversicherung übernommen. Gedeckt sind hier in der Regel Schäden, die durch Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch und Lawinen verursacht wurden.
Wer in Gebieten mit Überschwemmungs- oder Hochwassergefahr wohnt, sollte seinen Versicherungsschutz daher unbedingt überprüfen. Die Elementarversicherung wird meist zusätzlich in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen.
Ist es in der Vergangenheit bereits aufgrund von Hochwasser oder Starkregen zu einem Überschwemmungsschaden gekommen, haben Grundstückseigentümer und Hausbesitzer oft Probleme überhaupt einen Versicherer zu finden, der ihnen eine Elementarversicherung anbietet. Viele Versicherer lehnen das Risiko ab oder bieten nur extrem teure Tarife an. Helfen kann in dieser Situation, dass nachweisbar Schutzvorkehrungen gegen neue Überflutungsschäden bei Hochwasser getroffen wurden, wie etwa Rückstausicherungen.
Sind Fahrzeuge gegen Schäden durch Hochwasser versichert?
In der Regel sind Überflutungsschäden aufgrund von Hochwasser bei Autos oder Motorrädern durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Hat der Fahrzeugbesitzer allerdings trotz Warnungen vor Hochwasser sein Fahrzeug nicht in Sicherheit gebracht, scheidet der Versicherungsfall wegen diesem schuldhaften Versäumnis aus.
Wie verhält man sich im Schadensfall bei Hochwasser oder Starkregen richtig?
Damit die Regulierung des Überflutungsschadens aufgrund von Hochwasser oder Starkregen mit der Versicherung problemlos abgewickelt werden kann, sollten Betroffene wie folgt vorgehen:
Schaden der Versicherung melden
Ist es zu einem Überschwemmungsschaden durch Hochwasser oder Starkregen gekommen, muss die Versicherung unverzüglich vom Schadensfall informiert werden. Es empfiehlt sich dies nicht nur telefonisch, sondern aus Beweisgründen auch schriftlich zu tun. Wer jetzt schon eine Aufstellung von allen Schäden machen kann, sollte dies tun.
Weitere Schäden vermeiden
Versicherungsnehmer haben die Pflicht Folgeschäden bei Hochwasser oder Starkregen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Das bedeutet konkret: Wenn möglich die Wassereintrittsstelle schnell abdichten und den Hausrat vorm Hochwasser retten.
Schäden nicht schnell selbst beseitigen
Die Schäden, die Hochwasser oder Starkregen angerichtet haben, dürfen erst beseitigt werden, wenn ein Gutachter der Versicherung alles in Augenschein genommen hat. Lediglich Gefahrenstellen dürfen sofort beseitigt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Versicherung auf die Begutachtung ausdrücklich verzichtet.
Ist es nicht möglich auf das Eintreffen des Gutachters zu warten, sollten zu Beweiszwecken Fotos von den Hochwasser-Schäden angefertigt werden. Beschädigten Hausrat etc. nicht wegwerfen, sondern zu Beweiszwecken behalten.
Bevor man Handwerker beauftragt, sollte das mit der Versicherung abgeklärt werden.
Wann erhalten die Betroffenen nach einem Hochwasser-Schaden Geld von der Versicherung?
Versicherungsnehmer können bei Hochwasser- oder Starkregen-Schäden in der Regel nicht auf einen schnellen Ausgleich des Schadens hoffen. Der Versicherer darf sowohl seine Leistungspflicht, wie auch die Höhe des geltend gemachten Schadens ausreichend prüfen. Hochwasser-Opfer haben aber die Möglichkeit einen Monat nachdem sie den Schadensfall bei der Versicherung gemeldet haben, eine Abschlagszahlung in Höhe des unstrittigen Betrages zu fordern.
erstmals veröffentlicht am 24.08.2017, letzte Aktualisierung am 10.01.2024
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