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Gerichtskostenrechner

Wie hoch die Kosten eines Rechtsstreits sind, die auf Seiten des Gerichts entstehen ausfallen, berechnen Sie ganz einfach mit unserem Gerichtskostenrechner.
Wie bedienen Sie den Gerichtskostenrechner richtig?

Zur Klarstellung: Das Tätigwerden des Gerichts verursacht Kosten. Da sind zum einen die Kosten für Richter und Angestellte. Zum anderen können auch Kosten für die Ladung von Zeugen oder das Hinzuziehen von Sachverständigen hinzukommen.

1. Auch für die Gerichtskosten ist der Streitwertes bzw. Gegenstandswert maßgeblich. Geht es bspw. um einen Geldbetrag in Höhe von 2.000 Euro, ist dies der Streitwert. Verlangen Sie Herausgabe eines Gegenstands, z.B. eines Fernsehers, dann ist dessen Zeitwert der für die Gerichtskosten maßgebliche Gegenstandswert. Der Streitwert kann je nach Rechtsgebiet unterschiedlich zu ermitteln sein. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweise des Hilfe-Buttons.

2. Wählen Sie aus, ob Sie die Kosten für das Verfahren in der ersten Instanz, bis einschließlich des Berufungsverfahrens oder bis einschließlich der Revision berechnen wollen.

3. Der Rechner gibt Ihnen für jede Instanz das Berechnungsergebnis inklusive der Anwaltskosten für Ihren eigenen und den Anwalt des Gegners aus.

4. Je nachdem, wie der Rechtsstreit ausgeht, tragen Sie die Kosten (= Prozess komplett verloren), der Gegner die Kosten (= Prozess komplett gewonnen) oder die Kosten werden nach dem Anteil des Obsiegens / Unterliegens anteilig aufgeteilt.

Sonstige Informationen zu den Gerichtskosten?

Grundlage für die Berechnung der Kosten für ein Verfahren vor Gericht ist das Gerichtskostengesetz (GKG). Mithilfe des Streit- bzw. Gegenstandswerts wird zunächst eine Grundgebühr ermittelt. Je nach Art des Verfahrens betragen die Kosten dann ein Vielfaches dieses Betrages, etwa in bestimmten Fällen 3 x die Grundgebühr.

Manche Kostenpositionen lassen sich nicht im Voraus feststellen. Ob Auslagen für Zeugen und Sachverständige anfallen, ergibt sich zum Teil erst während des Verfahrens. Zeugen können beispielsweise die Erstattung ihrer Fahrtkosten und ihres Verdienstausfalles verlangen. Sachverständige und Übersetzer bekommen ein Honorar.

Sie können sich aufgrund Ihres geringen Einkommens keinen Rechtsstreit leisten? Dann haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese deckt die Ausgaben für das Gericht, Auslagen für Zeugen und Sachverständige und den eigenen Rechtsanwalt ab. Angeklagte im Strafverfahren haben diese Möglichkeit nicht. Die Prozesskostenhilfe müssen Sie vor dem Einreichen der Klage bei dem Gericht beantragen, welches für den Prozess zuständig ist. Gewährt wird sie aber nur, wenn Ihre Klage nach summarischer Prüfung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Geht Ihr Rechtsstreit verloren, müssen Sie die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen, die nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind.
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