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Prozesskostenrechner

Wie hoch die gesamten Kosten eines Rechtsstreits ausfallen, berechnen Sie ganz einfach mit unserem Prozesskostenrechner.
Wie bedienen Sie den Prozesskostenrechner richtig?

Zunächst eine Klarstellung: Prozesskosten sind alle die Kosten, die bei einem Rechtsstreit vor Gericht entstehen. Diese umfassen die gerichtlichen Kosten und die außergerichtlichen Kosten, etwa für die eigene anwaltliche Vertretung, aber auch die des Prozessgegners.

1. Geben Sie zunächst den Streitwertes bzw. Gegenstandswertes ein. Das kann eine Geldforderung sein, zum Beispiel 1.500 Euro, oder die Herausgabe einer Sache betreffen. Im letzteren Fall ist, der Zeitwert anzusetzen, zum Beispiel der eines Autos. Der Streitwert kann je nach Rechtsgebiet unterschiedlich sein. Beachten Sie deshalb die Anmerkungen im Hilfe-Button.

2. Als Nächstes geben Sie die Anzahl der Auftraggeber und der Anzahl der Beklagten gefragt.

3. Anschließend wählen Sie aus, ob vor dem Gerichtsverfahren bereits eine außergerichtliche Auseinandersetzung unter Zuhilfenahme von Anwälten stattgefunden hat.

7. Anschließend wählen Sie, ob ein gerichtlichen Mahnverfahren stattgefunden hat bzw. stattfinden soll.

8. Zuletzt wählen Sie, wie der Prozess ausgeht. Natürlich steht das im Vorhinein nicht fest. Berechnen Sie die Prozesskosten deshalb einfach für die drei wichtigsten Fälle: Prozess gewonnen, verloren oder mit Vergleich (= Einigung) beendet.

Sonstige Informationen zu Prozesskosten

Grundlage für die Gebühren des Anwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anhand des Streitwertes wird der anzuwendende Gebührensatz ermittelt. Je nach dem, in welchem Umfang der Anwalt tätig wird (gerichtlich / außergerichtlich) wird der Gebührensatz erhöht.

Unser Rechner rechnet mit den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Gebühren. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt eine Honorarvereinbarung getroffen haben, kann dies in der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Auch Seitens des Gerichts entstehen Kosten. Diese sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Auch hier wird unter Zugrundelegung des Streitwerts wird eine Grundgebühr ermittelt, die je nach Art des Verfahrens um einen bestimmten Faktor erhöht wird.

Im Übrigen können Kostenpositionen entstehen, die nicht von Vornherein feststehen. So fallen zum Beispiel Auslagen für Zeugen oder Sachverständige an, die das Gericht vorlädt. Auch ein Übersetzer kann zum Einsatz kommen.

Wenn Sie sich den Gerichtsprozess nicht leisten können, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Für Angeklagte im Strafverfahren gibt es dies Hilfe allerdings nicht. Die Prozesskostenhilfe muss vor dem Einreichen der Klage bei dem Gericht beantragt werden, das für das Verfahren zuständig ist. Bewilligt wird sie aber nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig zu sein scheint. In diesem Fall übernimmt die Staatskasse die Kosten für das Gericht, Auslagen für Zeugen und Sachverständige und den eigenen Rechtsanwalt. Unterliegt der Antragsteller allerdings in seinem Rechtsstreit, muss er die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen.
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