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Dr. iur. Eckhart Jung

Dr. iur. Eckhart Jung

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Dr. Eckhart Jung, Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder sind in eine verkehrsrechtliche Angelegenheit verwickelt? Ich bin Ihnen bei der Problemlösung sehr gerne behilflich! Dazu können Sie mich einfach und unverbindlich über das Formular in der rechten Spalte kontaktieren. Bei der Bearbeitung des Sachverhalts stehe ich Ihnen immer als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt und Fachanwalt

Ich bin seit 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen - eine lange Zeit, in der ich ein gerüttelt Maß an Erfahrungen sammeln konnte und sowohl die Entwicklung als auch Änderungen in der Rechtsprechung stets im Auge hatte. Dadurch konnte ich die schnelle und kompetente Beratung meiner Mandanten immer weiter ausbauen. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts verfüge ich zudem über die Zusatzqualifikation des Fachanwalts, für die man spezielles Wissen und ausreichend praktische Erfahrung nachweisen muss. Seien Sie also versichert: Ihre Angelegenheiten sind bei mir in den besten Händen.

Meine Arbeitsweise im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Meine Arbeitsweise hat eine enge Zusammenarbeit mit den Mandanten zur Grundlage. Nur dadurch ist es möglich, alle notwendigen Informationen zu erhalten, um meine anwaltliche Vertretung erfolgreich werden zu lassen. Dieser gegenseitige Informationsaustausch ermöglicht Transparenz: So ist auch gewährleistet, dass ich Ihnen von Anfang an die mit jeder Vorgehensweise verbundenen Kosten und Risiken mitteilen kann. Ein lebendiger Kontakt zwischen Anwalt und Mandanten ist nicht nur die Grundlage einer umfassenden persönlichen Beratung, sondern ermöglicht auch jederzeit trransparentes Handeln.

Warum möchte Ihnen im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht zur Seite stehen?

Beide Rechtsgebiete, sowohl das Arbeitsrecht als auch das Verkehrsrecht, können einen sehr großen Einfluss auf unser Leben nehmen. Ich möchte Ihnen bei der Vielzahl möglicher Konflikte die rechtlichen Sorgen nehmen und Ihnen auch dabei helfen, dass viele Probleme im Vorfeld bereits vermieden werden können, damit Ihr Arbeitsleben oder die Ereignisse im Straßenverkehr Sie nicht unnötig belasten. Dies beginnt im Arbeitsrecht bereits mit der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag stellt sicher, dass beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses bestimmte Konflikte von vornherein vermieden werden. Ebenso wichtig ist richtiges Verhalten im Falle einer Kündigung. Es gibt unterschiedliche Kündigungsarten (betriebsbedingte-, personenbedingte- und verhaltensbedingte Kündigungen), die an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind. Wie gehe ich als Arbeitnehmer mit einer Kündigung um und welche Möglichkeiten habe ich, um mich gegen eine Kündigung zu wehren? Wem steht ein besonderer Kündigungsschutz zu und was ist bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten? Immer sind auch Fristen zu beachten. So ist z.B. die kurze Zeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Rahmen des Kündigungsschutzes ein sehr wichtiger Punkt. Das Verkehrsrecht hält mindestens genau so viele Möglichkeiten bereit, die zu einem rechtlichen Konflikt führen können. Hierbei wird zwischen dem Ordnungsrecht unterschieden, wenn ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen und dem Verkehrszivilrecht bzw. dem Verkehrsstrafrecht. Im Verkehrszivilrecht geht es meistens um die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall und um den möglichen ersatzfähigen Schaden (Schmerzensgeld, Werkstattkosten, Mietwagenkosten). Bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder bei der Verursachung/Gefährdung eines Körper- oder Sachschadens in Verbindung mit Alkohol oder einer anderen Gefährdungshandlung ist bereits die Schwelle zum Strafrecht überschritten. Hier folgen Strafverfahren, die neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen zur Folge haben können. Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis ist zudem die regelmäßige Konsequenz.

Wie finden Sie unsere Kanzlei in Puchheim-Bahnhof?

Meine Kanzlei in Puchheim erreichen Sie sehr einfach mit dem Auto. Sie können kostenlos vor den Räumlichkeiten parken. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie mich einfach. Puchheim ist durch den S-Bahnhof sehr gut mit München verbunden. Vom Bahnhof aus können Sie mit dem Bus die Haltestation „Obere Lagerstraße“ anfahren. Danach biegen Sie einfach links in die Birkenstraße ab und erreichen meine Kanzlei nach wenigen Metern auf der rechten Seite. Schreiben Sie mir einfach über das Kontaktformular - ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wir können dann einen zeitnahen und für Sie passenden Termin vereinbaren. Auf der Homepage können Sie noch mehr über meine Person und meine Tätigkeit als Rechtsanwalt erfahren. Ich freue mich auf Sie!

Ihr Rechtsanwalt Dr. Eckhart Jung

Rechtsanwalt Jung berät Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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