Efthimios Tachmatzidis, Ihr Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Gerade in den Ballungsräumen und Großstädten in Deutschland stehen viele Menschen Schlange für den Erwerb einer Eigentumswohnung. Die Nachfrage übertrifft das Angebot bei weitem. Das ist auch der Grund, warum viele Käufer bereit sind, Verträge zu akzeptieren, die später zu massivem Ärger und Streitigkeiten führen können. Denn wer sich in eine Wohnungseigentümergemeinschaft einkauft, der haftet mit allen Miteigentümern für die gesamte Immobilie. Daher sollten Sie für Rechtssicherheit sorgen. Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich, also noch bevor Sie einen Vertrag unterzeichnet haben! Am besten erreichen Sie mich direkt über das Kanzleitelefon. Sollte ich im Gespräch oder bei Gericht sein, können Sie dort gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie dann umgehend zurück und wir können in Ruhe über alles sprechen.
Gerne können Sie auch das Kontaktformular auf der rechten Seite nutzen. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Meine Kompetenzen als Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht?
Meine Leidenschaft gilt dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Gemeinsam mit 17 Kollegen arbeite ich als Vertragsanwalt beim Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V., der zwar nicht der älteste, aber größte Verein dieser Art in Deutschland ist. Der Verein bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum und damit ein großes Maß an Sicherheit sowie ein breites Informationsforum. In meiner Funktion als Vertragsanwalt stehe ich den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Die vielfältigen Anfragen und Anforderungen der Fälle, die ich seit Jahren bearbeite, garantieren, dass ich immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung bin und über ein breites Detailwissen im Miet- und Immobilienrecht verfüge. Gerne stehe ich auch Ihnen mit meiner Expertise und meiner langjährigen Berufserfahrung gerade auch in schwierigen mietrechtlichen oder wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten – sei es nun privat oder gewerblich ? zur Seite. Ich vertrete und berate Sie gerichtlich und außergerichtlich in Deutsch, Englisch oder Griechisch.
Das Wohnungseigentumsgesetz – hier kann es durchaus kompliziert werden
Es gibt über 4,5 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland. Das Miteinander bzw. die Rechtsverhältnisse in der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, Fragen des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums, Teilungserklärungen und vieles mehr ? all diese Angelegenheiten sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Trotzdem besteht in vielen Fragen Rechtsunsicherheit und Unklarheit. In den vergangenen Jahrzehnten sind zwar unzählige Gerichtsentscheidungen gefällt worden, aber überschaubarer ist das Rechtsgebiet deswegen nicht geworden. Vielfach bestehen beim Eigentümer irrige Annahmen zu den eigenen Rechten und Pflichten. Sie sind also gut beraten, sich von einem Fachmann auf diesem Gebiet unterstützen zu lassen. Wenn es um die Kosten für die Instandhaltung, bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, Beschlüsse der Eigentümerversammlung und deren Anfechtung oder um Sondereigentum bzw. Miteigentumsanteile geht – in all diesen Rechtsfragen vertrete ich Sie erfahren und kompetent. Rufen Sie mich an!