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Dr. Jürgen von Ohlen

Dr. Jürgen von Ohlen

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Willkommen bei Rechtsanwalt Dr. Jürgen von Ohlen, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Garbsen

Sie benötigen juristische Beratung bei einem Anliegen rund um das Arbeitsrecht? Dann vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit mir und profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung und meinen fachanwaltlichen Kompetenzen im Arbeitsrecht. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichen oder mir eine Nachricht über das Kontaktformular senden.

Sollte ich einmal nicht persönlich zu sprechen sein, dann hinterlassen Sie einfach eine Nachricht für mich. Ich melde mich umgehend bei Ihnen, damit wir einen Termin vereinbaren können. 

Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Arbeitsrecht

Meine juristische Ausbildung absolvierte ich an den Universitäten in Frankfurt am Main und in Marburg mit Prädikatsexamen. Bereits im Jahre 1988 promovierte ich zum Thema „Softwareüberlassung“, wofür ich ein Promotionsstipendium der Hessischen Graduiertenförderung erhielt.

Seit vielen Jahren bin ich nicht nur als Anwalt in den Landgerichtsbezirken Hildesheim und Hannover tätig, sondern arbeite seit einiger Zeit auch als Justitiar in einem Wirtschaftskonzern. Außerdem war ich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer Aktiengesellschaft.

Im Jahr 1996 wurde mir der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich seit Jahren als Dozent an der Leibniz-Universität Hannover tätig und biete zudem verschiedene Schulungsveranstaltungen im Bereich des Arbeitsrechts an. 

Arbeitsrecht - auf welche Aufgaben trifft der Anwalt in diesem Rechtsgebiet?

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht – ein Feld, in dem es stark um Zwischenmenschliches geht. Zum Beispiel gehören rechtliche Probleme ausgelöst durch Mobbing oder Bossing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz immer wieder dazu. Häufiger jedoch kontaktieren mich Mandanten wegen Abmahnungen oder Kündigungen. Bei uns wird, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern, Kündigungsschutz groß geschrieben. Ein Arbeitgeber kann nicht „einfach so“ kündigen. Tut er es ohne triftigen Grund, kann ich eine Kündigung sofort wirksam anfechten. Häufig begegne ich auch arbeitsvertraglichen Problemen, ja, so manche rechtliche Auseinandersetzung im Arbeitsrecht entsteht überhaupt erst durch den Arbeitsvertrag: unverständliche Klauseln, unklare Formulierungen (bis hin zur Sittenwidrigkeit) provozieren Konflikte, die dann gelöst werden wollen. Daher empfehle ich, dass Sie sich sowohl als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen unterstützen lassen. Hier kann ich Sie gerne beraten – wie auch beim Aushandeln von interessengerechten Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. 

Auch in den Rechtsgebieten des Vertrags- und Wirtschaftsrechts, des Erbrechts, sowie des Familienrechts berate ich Sie umfassen und zeige Ihnen Lösungswege auf, die ich zügig und konsequent für Sie umsetze. 

Ich würde mich freuen, für Sie tätig zu werden!
Ihr Fachanwalt Dr. Jürgen von Ohlen

 

 

Rechtsanwalt von Ohlen und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Kanzlei Dr. von Ohlen beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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