Dr. Stefan Seyfarth, Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Reutlingen
Ich heiße Sie auf meiner Profilseite bei anwaltssuche.de herzlich willkommen! Wenn Sie juristische Beratung bei rechtlichen Angelegenheiten im Erbrecht benötigen kann ich Sie mit fachanwaltlicher Expertise kompetent unterstützen. Wenden Sie sich gerne an mich. Sie erreichen mich telefonisch zu den üblichen Bürozeiten. Sollte ich gerade nicht zu sprechen sein, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht für mich. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden, damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können. Sie können auch gerne eine Nachricht über das Kontaktformular senden.
Vita und Qualifikationen
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen habe ich das Referendariat am Landgericht Hechingen absolviert. Meine Promotion im internationalen Erbrecht erfolgte an der Universität Konstanz. Seit 2009 bin ich Mitglied der Kanzlei VOELKER & Partner, im Jahr 2015 wurde ich dort Partner. Seit 2013 bin ich Fachanwalt für Erbrecht, seit 2014 zusätzlich auch Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) kurz danach Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Seit 2019 bin ich Managing Partner der Kanzlei.
Meine Spezialisierung im Erbrecht
Erbrechtliche Fragen sind sensibel - nicht nur für den Vererbenden (den Erblasser), sondern auch für seine Erben. Wer ein sein Erbe aktiv gestalten und ein Testament errichten möchte, muss vielerlei Fragen bedenken. Die meisten Menschen verzichten allerdings auf eine aktive Gestaltung – sie hinterlassen kein Testament. So gelten die gesetzlichen Erbregelungen. Wer jedoch erbt, muss nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen verkraften, sondern sieht sich gleichzeitig mit bis dahin nie gehörten Fragen konfrontiert.
Erbrechtliche Probleme sind ohne Sach- und Fachkenntnis kaum zu bewältigen – ich unterstütze Sie daher sehr gerne: bei der Nachlass-Auseinandersetzung (gerichtlich wie außergerichtlich) von Erbengemeinschaften, bei allen Fragen der Testamentsvollstreckung, bei Erbstreitigkeiten (Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisansprüche) sowie bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten. Bei größeren Hinterlassenschaften stehen auch immer steuerrechtliche Fragen und bei Unternehmern Fragen der Unternehmensnachfolge im Raum. In allen diesen Belangen kann ich Ihnen Rat und Unterstützung bieten und meine Erfahrung für Sie einsetzen.
Wenden Sie sich gerne an mich –ich freue mich auf ihren Anruf!