Rechtsanwältin Ulrike Heitmüller, Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht und Verkehrsrecht in Stuttgart Bad Cannstadt
Zum Familienrecht zählen alle Rechtsanliegen, die sich zwischen Familienangehörigen bzw. Verwandten ergeben. Das müssen nicht immer Scheidungen sein – auch Fragen zu Adoption, Vaterschaft und Unterhalt zählen dazu. Sollten Sie ein Anliegen in einem der genannten Bereiche haben, wenden Sie sich gerne an mich. Sie können mir über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Ich melde mich auf jeden Fall so schnell als möglich zurück.
Werdegang, Vita
Meine juristische Berufslaufbahn begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. In den Jahren davor absolvierte ich eine Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin. Im Jahr 2004 wurde ich nach dem Referendariat zur Anwaltschaft zugelassen. Danach war ich mehrere Jahre als Rechtsanwältin in einer bekannten internationalen Anwaltskanzlei in Stuttgart tätig. Die Rechtsanliegen meiner Mandantinnen und Mandanten bearbeite ich auch in englischer Sprache, die ich fließend beherrsche. Für zahlreiche weitere Fremdsprachen stehen Dolmetscher zur Verfügung. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und meiner Kompetenz bin ich in allen Angelegenheiten des Familienrechts Ihre vertrauensvolle Ansprechpartnerin – ich vertrete und berate Sie individuell, professionell und mit vollem Engagement.
Meine Spezialisierung im Familienrecht
Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsfragen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt), Auslandsadoption, Lebenspartnerschaft - all dies sind Rechtsanliegen, die mir in meiner anwaltlichen Praxis täglich begegnen. Das Gros der Fälle betrifft jedoch Trennung und Scheidung. Hier sind nicht nur juristische Kenntnisse gefragt, sondern auch Menschlichkeit und Einfühlungsvermögen. Schließlich geht es, bei aller anwaltlichen Nüchternheit, immer um entscheidende Veränderungen, die sich im Leben der Betroffenen nach einer Scheidung abspielen werden. Grundlage dafür kann eine einvernehmlich getroffene Entscheidung (zum Beispiel unterstützt durch eine Mediation) oder eine (familien-)gerichtliche Entscheidung sein.
Alle Regelungen, die im Rahmen einer Scheidung getroffen werden, müssen zukunftsfähig sein (insbesondere dann, wenn Kinder im Spiel sind). Einvernehmliche oder durch Mediation begleitete Entscheidungen sind das aller Erfahrung nach eher als gerichtliche Entscheidungen, bei denen sich in aller Regel einer der Partner als Verlierer fühlt. Bei einvernehmlichen Entscheidungen besteht weniger die Gefahr, dass Konflikte sich weiterhin fortsetzen. Aus den genannten Gründen rate ich zum Erarbeiten einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung zwischen den Partnern. Das kann tatsächlich harte Arbeit sein: Wer sich trennt, muss zahlreiche Regelungen darüber treffen, wie bisher gemeinsam getragene Verantwortlichkeiten in Zukunft ausgeübt werden sollen (und von wem).
Ich freue mich, wenn ich Sie unterstützen kann. Auch in Rechtsanliegen meiner übrigen Tätigkeitsschwerpunkte (Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht Verkehrsrecht und weitere) stehe ich Ihnen gerne zur Seite und werde Sie kompetent und individuell beraten und vertreten.
Ihre Rechtsanwältin Ulrike Heitmüller