Wolf-Dieter Cantz, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart
Im Konfliktfall können sich schnell komplexe Fragestellungen entwickeln, bei denen der Rat eines Spezialisten unabdingbar wird. Bei allen Fragen rund um Arbeits- und Kündigungsschutzrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Sie erreichen mich über die Funktion »Kontaktformular/Rückruf« auf diesem Profil oder telefonisch direkt über unser Kanzleitelefon. Rufen Sie mich an! Sollte ich im Gespräch oder bei Gericht sein, können Sie dort gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie dann umgehend zurück und wir können in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen.
Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ich habe in Tübingen Rechtswissenschaften studiert und bin seit dem Jahr 1990 als Rechtsanwalt zugelassen. Meine Spezialisierung im Arbeitsrecht habe ich durch die Ausbildung und Zulassung zum Fachanwalt erweitert. Wissen gebe ich gerne weiter - als Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen. Anwalt bin ich aus Überzeugung und mit ganzem Herzen!
Warum habe ich mich für das Arbeitsrecht als Spezialgebiet entschieden?
Das Arbeitsrecht ist ein weites Feld, das in die Bereiche des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts unterteilt werden kann. Sämtliche Regelungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen (wie beispielsweise Kündigungsschutz, Urlaub, Entgeltfortzahlungen und Mutterschutz), fallen in den Bereich des individuellen Arbeitsrechts. Das kollektive Arbeitsrecht hingegen regelt die Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Tarifvertragsparteien. Hier geht es um die Betriebsverfassung oder Tarifverträge, um die Erstellung von Sozialplänen etwa im Fall einer Umstrukturierung eines Unternehmens, oder um die Rechte des Betriebsrates. Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen - kommen Sie mit allen Ihren arbeitsrechtlichen Fragen aus beiden Bereichen zu mir! Ich unterstütze und begleite Sie und stehe Ihnen mit gutem Rat zur Seite.
Zu meinen besonderen Tätigkeitsgebieten zählen außerdem das Dienstvertragsrecht für Geschäftsführer und Vorstände (Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht grenzen hier eng aneinander), Rechtsfragen im Handelsvertreterrecht und im Kaufrecht.