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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
18.02.2019 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 912 mal gelesen)
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Dieselfahrverbot: Welche Städte sind betroffen?

Dieselfahrverbot: Welche Städte sind betroffen? © Björn Wylezich - Fotolia

Ab Ende März 2019 soll es streckenbezogen auch in Berlin Dieselfahrverbote für Fahrzeuge mit Euro-4-Motoren oder älter geben. In Köln, Bonn, Stuttgart und Aachen wurden entsprechende Dieselfahrverbote gerichtlich durchgesetzt. Die Hansestadt Hamburg hat freiwillig ein Dieselfahrverbot verabschiedet. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick, welche Städte von einem Dieselfahrverbot betroffen sind.

Kein Dieselfahrverbot in Wiesbaden


Ein Diesel-Fahrverbot wird es in Wiesbaden vorerst nicht geben. Das Land Hessen und der Verkehrsclub Deutschland sowie die Deutsche Umwelthilfe erklärten den Rechtsstreit um ein streckenbezogenes Fahrverbot in Wiesbaden vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden für erledigt. Die Stadt Wiesbaden hat umfangreiche Maßnahmen geplant und teilweise schon umgesetzt, die dazu führen, dass der Grenzwert der für Stickstoffdioxid im gesamten Stadtgebiet Wiesbadens im Jahr 2020 eingehalten werden kann. Ein Diesel-Fahrverbot für 6-9 Monate sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt.

Kein Dieselfahrverbot in München


In München soll es laut bayerischer Landesregierung keine Diesel-Fahrverbote geben. Die Messwerte für Luftschadstoffe haben sich deutlich gebessert, so dass Diesel-Fahrverbote für Autofahrer unverhältnismäßig wären. Die Stadt wird einen aktualisierten Luftreinhalteplan vorlegen.

Dieselfahrverbot in Stuttgart seit 1.Januar 2019


Das bundesweit erste flächendeckende Dieselfahrverbot trat am 1. Januar 2019 in Stuttgart in Kraft. Seitdem dürfen auswärtige Fahrer eines Euro-4-Diesels und älter nicht mehr in der Umweltzone der Innenstadt fahren. Für betroffene Dieselfahrer mit Wohnsitz in Stuttgart gilt das Dieselfahrverbot ab 1. April 2019.

Außergerichtliche Einigung über Dieselfahrverbot in Darmstadt ab 1. Juni 2019


Eine außergerichtliche Einigung wurde über ein Dieselfahrverbot in Darmstadt getroffen. Ab 1. Juni 2019 soll das Dieselfahrverbot für die beiden Straßen Hügelstraße und Heinrichstraße gelten. Hier dürfen dann nur noch Euro-6-Diesel fahren.

Vorerst kein Dieselfahrverbot in Frankfurt/Main


In Frankfurt am Main wird es vorerst kein Dieselfahrverbot geben. Die Deutsche Umwelthilfe ist mit dem Eilantrag, ab dem 1.2.2019 ein Dieselfahrverbot in Frankfurt einzuführen, vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 9 A 2037/18.Z und 9 B 2118/19) gescheitert. Das Land Hessen bereitet zurzeit seine Berufung gegen das im September vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gefällte Urteil vor, das die Stadt Frankfurt zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge mit älteren Euro-4-Motoren ab Februar 2019 verpflichtet hatte. Dieses Urteil wird nun in der nächsten Instanz überprüft, ein Termin für den Prozess soll zeitnah bekanntgegeben werden.

Dieselfahrverbot in Essen und für Teilstrecke der BAB 40 ab Juli 2019


Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 8 K 5068/15) hat entschieden, dass für das Stadtgebiet Essen einen blaue Umweltzone errichtet werden muss. Ab Juli 2019 dürfen Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter in dieser Zone nicht mehr fahren. Ab 1.9.2019 sind von diesem Fahrverbot auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst. Zum ersten Mal wird damit ein Dieselfahrverbot für eine Teilstrecke einer Autobahn (BAB 40), die durch das Stadtgebiet Essen führt, erlassen.

Streckenbezogene Dieselfahrverbot in Berlin ab Ende März 2019


Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 10 K 207.16) hat das Land Berlin verpflichtet, ihren Luftreinhalteplan bis zum 31.3.2019 so zu überarbeiten, dass er die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 µg/m3 einhält. Dies führt zu Dieselfahrverboten auf mindestens elf Straßenabschnitten in Berlin. Darüber hinaus muss das Land Berlin für weitere 15 km Straßenstrecke prüfen, ob Dieselfahrverbote notwendig sind.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte ursprünglich die Anordnung eines Fahrverbots für die gesamte Umweltzone bzw. für sämtliche Strecken, auf denen etwa eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes prognostiziert ist, verlangt. Diese Klage hat sie aber zwischenzeitlich zurückgenommen.

Dieselfahrverbot in Mainz ab April 2019


Diesel-Fahrverbote drohen ab 1. April 2019 auch in Mainz. Das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 988/16.MZ) hat entschieden, dass die Stadt Mainz in ihrem Luftreinhalteplan ein zusätzliches Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufnehmen muss. Der bisherige Maßnahmenkatalog beinhalte keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Einhaltung des Kalenderjahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid.

Dieselfahrverbot in Köln ab April 2019


Das Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 13 K 6684/15) hat entschieden, dass die Stadt Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot einführen muss. Betroffen sind in der aktuellen Grünen Umweltzone 2012 Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 soll das Fahrverbot auch für Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5 gelten. Die Stadt Köln hat Berufung gegen das Urteil eingelegt und will mit Hilfe eines neuen Luftreinhalteplans Dieselfahrverbote vermeiden.

Dieselfahrverbot in Bonn ab April 2019


Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote wird es in Bonn ab April 2019 geben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 13 K 6682/15). Betroffen sind auf der Straße Belderberg Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4/IV-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Auf der Reuterstraße gilt das Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5/V-Motoren und Benziner der Klassen Euro 1 und 2.





erstmals veröffentlicht am 13.09.2018, letzte Aktualisierung am 18.02.2019

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